Kommunale Stadtwerke sowie Energiegenossenschaften, gegebenenfalls mit staatlicher Förderung, unterstützen.
Kommunale Strukturen unterstützen, die die Verteilnetze in ihre Hand bringen und als kommunal bestimmte Unternehmen die gesamte Ver- und Entsorgungssparte bewirtschaften.
Keine neuen Braunkohletagebaue zur energetischen Nutzung genehmigen – Landesforschungsprogramm wird tragfähige Möglichkeiten der Entwicklung und Beschäftigung in der Lausitz aufzeigen.
Überarbeitung des Energieprogramms – hin zu einer ökologisch vertretbaren, von den Menschen akzeptierten, zunehmend dezentralen und mittelständisch geprägten Energiewirtschaft, erneuerbare Energien deutlich ausbauen.
Klimaschutzelemente in der kommunalen Bauleitplanung konsequent anwenden.
Technologieförderung und komplexe Modelle zur Energiewende voranbringen.
Regionale Verarbeitungskapazitäten und Vermarktungswege stärken.
Mittelfristig ökologisch bewirtschaftete Fläche in Sachsen von derzeit knapp vier Prozent auf 20 Prozent steigern.
Staatliche Förderungen in Investitionen zur Tierhaltung stärker vorausschauend und an den tatsächlichen Lebensbedürfnissen der Tiere orientieren.
Sachsen zur gentechnikfreien Region erklären.
Einrichtung eines Bodenfonds zum Schutz vor Ausverkauf in der Landwirtschaft.
Flächengleiche Entsieglung bei Bauvorhaben durchsetzen.
Kommunalen Baumschutz wieder ermöglichen.
Kommunale Vorkaufsrechte im Wald-, Wasser- und Naturschutzrecht wieder einführen.
Umweltverwaltung in allen Verwaltungsebenen stärken – effektiven Umweltschutz sicherstellen.
Mitwirkungsrechte und –möglichkeiten der Öffentlichkeit bei Gesetzesvorhaben und in Abstimmungsprozessen zu Planvorhaben stärken.
Kreislaufwirtschaft durch Recyclingquoten in der sächsischen Rohstoffstrategie ermöglichen.
Zersplitterung der Zuständigkeiten für kleine und große Flüsse und Bäche im Hochwasserschutz durch eine flussgebietsbezogene Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Gemeinden und dem Freistaat überwinden.
Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einführen und Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation der Tierheime in Sachsen durchsetzen.