Wir setzen uns für die Umsetzung folgender Maßnahmen ein:

  • Umweltschädliche Subventionen zurückfahren (Einführung von Förder-, Feldes-oder Wasserentnahmeabgaben).
  • Bestehende Ungerechtigkeiten durch Ausnahmeregelungen für Großverbraucher beseitigen und deutlich stärkere Anreize zum Stromsparen setzen.
  • Effektive Strompreiskontrolle – Preisgenehmigungspflicht prüfen.
  • Kommunale Stadtwerke sowie Energiegenossenschaften, gegebenenfalls mit staatlicher Förderung, unterstützen.
  • Kommunale Strukturen unterstützen, die die Verteilnetze in ihre Hand bringen und als kommunal bestimmte Unternehmen die gesamte Ver- und Entsorgungssparte bewirtschaften.
  • Keine neuen Braunkohletagebaue zur energetischen Nutzung genehmigen – Landesforschungsprogramm wird tragfähige Möglichkeiten der Entwicklung und Beschäftigung in der Lausitz aufzeigen.
  • Überarbeitung des Energieprogramms – hin zu einer ökologisch vertretbaren, von den Menschen akzeptierten, zunehmend dezentralen und mittelständisch geprägten Energiewirtschaft, erneuerbare Energien deutlich ausbauen.
  • Klimaschutzelemente in der kommunalen Bauleitplanung konsequent anwenden.
  • Technologieförderung und komplexe Modelle zur Energiewende voranbringen.
  • Regionale Verarbeitungskapazitäten und Vermarktungswege stärken.
  • Mittelfristig ökologisch bewirtschaftete Fläche in Sachsen von derzeit knapp vier Prozent auf 20 Prozent steigern.
  • Staatliche Förderungen in Investitionen zur Tierhaltung stärker vorausschauend und an den tatsächlichen Lebensbedürfnissen der Tiere orientieren.
  • Sachsen zur gentechnikfreien Region erklären.
  • Einrichtung eines Bodenfonds zum Schutz vor Ausverkauf in der Landwirtschaft.
  • Flächengleiche Entsieglung bei Bauvorhaben durchsetzen.
  • Kommunalen Baumschutz wieder ermöglichen.
  • Kommunale Vorkaufsrechte im Wald-, Wasser- und Naturschutzrecht wieder einführen.
  • Umweltverwaltung in allen Verwaltungsebenen stärken – effektiven Umweltschutz sicherstellen.
  • Mitwirkungsrechte und –möglichkeiten der Öffentlichkeit bei Gesetzesvorhaben und in Abstimmungsprozessen zu Planvorhaben stärken.
  • Kreislaufwirtschaft durch Recyclingquoten in der sächsischen Rohstoffstrategie ermöglichen.
  • Zersplitterung der Zuständigkeiten für kleine und große Flüsse und Bäche im Hochwasserschutz durch eine flussgebietsbezogene Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Gemeinden und dem Freistaat überwinden.
  • Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einführen und Maßnahmen zur Verbesserung der derzeitigen Situation der Tierheime in Sachsen durchsetzen.