5.6. Polizei vor Ort statt Videoüberwachung öffentlicher Räume

DIE LINKE. Sachsen setzt sich für eine angemessene Präsenz der Polizei in der Fläche in allen Regionen in Sachsen ein. Wir sind gegen eine sich immer mehr ausbreitende Videoüberwachung, egal ob stationär oder mobil. Diese garantiert nicht die öffentliche Sicherheit, erhöht aber das Gefühl der andauernden Überwachung.

Die Polizeireform „Polizei 2020“ der derzeitigen Regierungskoalition von CDU und FDP bedarf dringend einer grundlegenden Evaluation. Bis zur Auswertung der Ergebnisse dieser Evaluierung müssen die derzeit geplanten Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Polizei ausgesetzt werden.

Der Einstellungskorridor für Polizeikräfte muss sofort auf mindestens 500 pro Jahr erhöht werden, um die Alterspyramide der sächsischen Polizei positiv zu verändern.

Um künftig ein Mindestmaß an öffentlicher Sicherheit zu gewährleisten, setzen wir uns dafür ein, dass in jeder Gemeinde mit mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine rund um die Uhr besetzte Polizeidienststelle vorgehalten wird.

Zudem muss die Verteilung und Revierzuteilung der Polizeidienststellen landesweit so organisiert, strukturiert und personell ausgestattet sein, dass im akuten polizeilichen Gefahrenfall die Einhaltung der für die Rettungsdienste geltenden Einsatz- bzw. Hilfszeit von maximal zwölf Minuten sichergestellt ist.

Ungeachtet dessen sind nach unserem Verständnis von öffentlicher Sicherheit und mit Blick auf die Wahrung der Bürgerinnen- und Bürgerechte und die Ausgestaltung einer bürgernahen Polizei weitere Schritte zu deren Demokratisierung erforderlich. Wir setzten uns daher für die Einführung einer generellen Kennzeichnungspflicht aller uniformierten Polizeibediensteten ein. Auch für Polizeieinsätze mit geschlossenen Einheiten soll die Kennzeichnung mit Klarnamen und Nummer erfolgen.

Gleichzeitig wollen wir in diesem Bereich für eine effektive Untersuchung von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger gegen polizeiliche Maßnahmen und damit für mehr Transparenz für polizeiliches Handeln sorgen. Dazu wollen wir in der Sächsischen Verfassung eine Polizeiombudsstelle verankern, die als eine beim Landtag eingerichtete unabhängige Anlauf- und Beschwerdestelle sowohl für betroffene Bürgerinnen und Bürger als auch für Angehörige der Polizei außerhalb des klassischen Dienstwegs offen stehen soll.