5.6. Öffentliche Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen- und Bürgerrechte

Öffentliche Sicherheit versteht DIE LINKE seit jeher als einen Rechtsbegriff, der sich zuallererst am Schutz der Bürgerinnen und Bürger und an deren Rechten orientiert. Damit begeben wir uns auch bewusst in Opposition zum Begriff einer vermeintlichen „inneren Sicherheit“ und dem dahinter stehenden Konzept von CDU und FDP, das regelmäßig dafür herhalten muss, um ständig weiter reichende staatliche Eingriffe in Grund-, Freiheits- und Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern zu legitimieren.

Nach wie vor gilt hierbei für die LINKE: Eine gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalprävention. Das heißt für uns konkret, die Lebenslagen und die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen des Lebens und der Gesellschaft deutlich zu verbessern.

Unverzichtbarer Bestandteil einer so verstandenen öffentlichen Sicherheit ist eine gut ausgestattete und gut ausgebildete bürgernahe Polizei, die flächendeckend im Land präsent ist und überall gleichermaßen wirkungsvoll die öffentliche Sicherheit gewährleistet.

In den letzten Jahren hat die schwarz-gelbe Koalition wiederholt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um ihre Sicherheit permanent dazu missbraucht, Grund- und Freiheitsrechte massiv einzuschränken. Gleichzeitig wurde aber die sächsische Polizei seit Jahren einem Spardiktat des Finanzministeriums unterworfen, was dazu führte, dass öffentliche Sicherheit mangels einer ausreichenden Zahl an Polizeidienststellen in allen Regionen Sachsens längst nicht mehr gewährleistet ist.   

Die LINKE tritt dafür ein, dass öffentliche Sicherheit und die damit zusammenhängenden hoheitlichen Aufgaben nicht privatisiert werden, weder in Form formaler Aufgabenübertragung noch als schleichender Prozess in Reaktion auf einen realen oder gefühlten Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für die öffentliche Sicherheit vor Ort.

Sachsen ist als bundesdeutsches Grenzland zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik – wie andere Bundesländer auch – mit den aus dieser Grenzlage resultierenden besonderen Problemen im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität konfrontiert. Daher betrachten wir die Zusammenarbeit mit den tschechischen und polnischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden bei der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Prävention, insbesondere auch in Form von gemeinsamen Struktureinheiten und engerer Abstimmung, als das wirksamste Mittel zur Zurückdrängung derartiger Kriminalitätsformen. Die Art und Weise der Zusammenarbeit bedürfen einer ständigen Evaluierung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ggf. einer entsprechenden Verbesserung.