5.2. Demokratisierung der Demokratie - mehr direktdemokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger

Nach wie vor werden in Sachsen die maßgeblichen Grundlagen der Landespolitik und die Entscheidungen über wesentliche gesellschaftspolitische Fragen und Weichenstellungen, obwohl alle in Sachsen lebenden Menschen davon betroffen sind, auf der Ebene der repräsentativen Demokratie bzw. der jeweiligen demokratisch legitimierten Repräsentativorgane entschieden, die zudem entsprechend der jeweils herrschenden CDU-Mehrheiten oder bestehender Einflussmöglichkeiten der CDU-geführten Exekutive einseitig parteipolitisch orientiert sind. Eine derartige, seit Jahren anhaltende, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und ihre tatsächlichen Interessen und Bedürfnisse weitgehend unberücksichtigt lassende Entscheidungsfindung hat zu einer erheblichen Politikverdrossenheit und einem zunehmenden Desinteresse an Politik bei einer Vielzahl der in Sachsen lebenden Menschen geführt.

Unter den fortgesetzten Wirkungen des Fernhaltens vieler Einwohnerinnen und Einwohner in Sachsen von der unmittelbaren Teilhabe und Beteiligung an Politik und Gesellschaft nimmt die Demokratie, auf deren Boden der Rechtsstaat aufbaut, erheblichen Schaden. Diesem kann nach Auffassung der LINKEN. in der derzeitigen Situation dadurch wirksam begegnet werden, dass sich Staat und Gesellschaft auf allen Ebenen für die Elemente, Instrumente und Wege der direkten Demokratie öffnen.

Der direkten Demokratie muss hierbei die gesamtgesellschaftliche Funktion der Ergänzung, der Alternative und des wirksamen Korrektivs zu den Entscheidungen der repräsentativen Demokratie zukommen. Sie braucht daher solche rechtlichen und auch gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine anregende oder korrigierende Entscheidung unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger ohne besondere Hürden ermöglichen. Referendum, Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid sind unverzichtbar und die gesetzlichen Hürden müssen verringert werden!

Diese Rahmenbedingungen für ein deutliches Mehr an direkter Demokratie auf allen Entscheidungsebenen, in der Kommune, im Zweckverband, im Landkreis, aber auch auf Landesebene und bei der Gesetzgebung in Sachsen wie auch im Bund endlich bürgerfreundlich und bürgernah auszugestalten, ist längst überfällig. Die LINKE wird diese auch künftig einfordern und mit eigenen Gesetzesvorschlägen die rechtlichen Grundlagen für einen deutlichen Ausbau direktdemokratischer Partizipationsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg bringen.

Eine weitere Stärkung der direktdemokratischen Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger soll mit der Einführung einer wirksamen außergerichtlichen Kontrollinstitution in Gestalt und Funktion der/des Sächsischen Bürgerbeauftragten herbeigeführt werden, dem ein unabhängiges Landesbüro für BürgerInnenanliegen zur Seite gestellt wird.

Jede Bürgerin und jeder Bürger soll das Recht haben, sich – wie in anderen Bundesländern und auf EU-Ebene längst üblich – an den/die Bürgerbeauftragte/n mit ihren/seinen Bitten, Beschwerden und Hilfeersuchen zu wenden. Der/die Sächsische Bürgerbeauftragte soll als Hilfsorgan des Parlaments die Rechte und die Stellung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung stärken und sie bei der Durchsetzung ihrer Anliegen – vor allem im sozialen Bereich – gegenüber der Verwaltung als „Anwalt“ der Bürgerinnen und Bürger  unterstützen.

Mit dem/der Bürgerbeauftragten soll auf verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Grundlage der durchaus bestehenden und die demokratische Teilhabe gefährdenden exekutiven Übermacht ein personalisiertes Korrektiv entgegengesetzt werden.