5.11. Rettungsdienst als Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Menschen zukunftsfähig neu gestalten

Sachsens Feuerwehren und Einsatzkräfte im Rettungswesen stellen in Sachsen nicht nur einen wichtigen Bestandteil im sozialen Gefüge der Städte und Gemeinde dar, sie übernehmen zugleich wesentliche Verantwortung und Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge im Interesse aller in Sachsen lebenden Menschen.

Um  auch künftig eine uneingeschränkte Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, bedarf es verbindlicher Rahmenbedingungen zur Gewährleistung eines lückenlosen Netzes  von Feuerwehr und Rettungsdiensten ebenso wie der deutlichen Stärkung und des weiteren Ausbaus des Rettungsdienstsystems in Sachsen.

Für DIE LINKE. Sachsen erfordert ein leistungsfähiger, qualitativ hochwertiger und effektiv funktionierender Rettungsdienst – auch angesichts der demographischen Entwicklungen insbesondere mit Blick auf die ländlichen Räume – den unbedingten Erhalt und weiteren Ausbau eines Netzes dezentraler Rettungswachen mit ansässigen Rettungsdiensten in überschaubaren Strukturen. Nur so ist auch künftig im Interesse der von Notfällen betroffenen Menschen die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist von 12 Minuten sicherzustellen.

Mit den durch die CDU/FDP-Regierungskoalition gegen alle Vernunft durchgedrückten Änderungen im sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz wurden dagegen Qualität, Rechtzeitigkeit und Verlässlichkeit von Rettungsdienstleistungen für betroffene Menschen mit unabsehbaren Folgen gefährdet.

Weder mit dem nunmehr regierungsseitig forcierten und betriebenen, allein auf Wirtschaftlichkeitsaspekte abzielenden Wettbewerb im Rettungsdienstwesen, der auf dem Rücken der hoch engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst ausgetragen wird, noch mit der nunmehr herbeigeführten deutlichen Absenkung der Anforderungen an die Ausbildung von Notärztinnen und Notärzten werden die Grundlagen für einen zukunftsfähigen Rettungsdienst als wesentliche Daseinsvorsorgeaufgabe des Staates gelegt – ganz im Gegenteil.

DIE LINKE. Sachsen vertritt daher die Position, dass für die dauerhafte Sicherung eines flächendeckend funktionierenden und verlässlichen Rettungsdienstes in Sachsen das Land und auch die Kommunen gefordert sind. Hierzu braucht es insbesondere der nachfolgenden neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für Organisation und Struktur des Rettungsdienstwesens in Sachsen, für die DIE LINKE eintreten wird:

  • Deutliche Erweiterung der derzeit begrenzten Spielräume der Kommunen als Träger der Rettungsdienstleistungen, deren auskömmliche Finanzierung durch das Land und eine gerichtsfeste Vertragsgestaltung mit den Erbringern von Rettungsdienstleistungen.
  • Einführung einer gesetzlichen Option zur Erfüllung der Rettungsdienstaufgaben durch die kommunalen Aufgabenträger selbst (Rekommunalisierung) und Bereitstellung der dafür zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel durch das Land.
  • Einführung einer unabdingbar geltenden Tarifbindung bzw. eines Mindestlohnes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst, bevor der gesetzliche Mindestlohn verbindlich gilt.
  • Gewährleistung hoher Anforderungen an die Eignungsvoraussetzungen für Notärztinnen und Notärzte nach Maßgabe der dazu bundesweit geltenden Standards.
  • Ergreifen geeigneter Gesetzesinitiativen gegenüber dem Bund, im Bundesrat sowie auf europäischer Ebene mit dem Ziel, alle Leistungen des Rettungsdienstes mit den Bestandteilen Notfallrettung und Krankentransport ersatzlos aus dem Katalog der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu streichen und ihn damit endgültig den Wirkungen des freien Wettbewerbs zu entziehen.
  • Abschaffung aller bundes- und europarechtlichen Hürden für eine eigenverantwortliche Ausgestaltung des Rettungswesens und der dazu erforderlichen Rettungsdienstleistungen durch die Länder.