Wir setzen uns für die Umsetzung folgender Maßnahmen ein:

  • Ablehnung weiterer Rechtsformänderungen bei sächsischen Kultureinrichtungen.
  • Erhalt der Landesstelle für Museumswesen als selbständige Landeseinrichtung.
  • Einrichtung bzw. Ausbau der Erinnerungsstätten an das verbrecherische NS-System entsprechend der beschlossenen Novellierung des Sächsischen Gedenkstättengesetzes.
  • Fortsetzung des Projekts zur Schicksalsklärung der sowjetischen Kriegsgefangenen auch nach 2014 und würdige Vorbereitung und Durchführung des 70. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus 2015 an den authentischen Orten in Sachsen.
  • Durchführung der Landesausstellung 2018 zum industriekulturellen Erbe Sachsens auf der Grundlage eines dezentralen Konzepts mit Chemnitz als Hauptausstellungsort. 
  • Einführung einer Richtlinie zur Vergütung von Ausstellungen in öffentlichen Einrichtungen für bildende Künstlerinnen und Künstler in Sachsen.
  • Erhöhung der Kulturraummittel auf 100 Millionen Euro.
  • Erstellung eines zweiten Berichts zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen.
  • Wiedereinführung eines Landesleseplanes.
  • Stärkung der Perspektiven der institutionell geförderten Kultureinrichtungen und Landeskulturverbände.
  • Erarbeitung eines Landeskulturkonzeptes, um die Kulturentwicklungsplanung verstärkt als wichtiges Instrument für die Gestaltung eines vielfältigen kulturellen Lebens in Sachsen zu nutzen.
  • Demokratische Mitwirkung durch Kulturkonvent/ Kulturbeiräte.
  • Erarbeitung eines Landesbibliothekengesetzes.
  • Neuausrichtung der Förderrichtlinien in der Kultur auf mehr Nachhaltigkeit.
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für das jüdische Leben, u.a. durch Aufstockung der Mittel aus dem Staatsvertrag mit dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden.
  • Stopp der Neuausrichtung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH (SPM) zu einer weltweit agierenden „Luxus- und Lifestylegruppe.“
  • Erhöhung des Stiftungskapitals der Kulturstiftung des Freistaates.
  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstlerinnen und Künstler.
  • Solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
  • Einrichtung eines trimedialen öffentlich-rechtlichen Jugendkanals beim MDR.
  • Evaluierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages.
  • Förderung nichtkommerzieller, freier Radios und lokaler Fernsehprogramme aus Mitteln der Sächsischen Landesmedienanstalt.
  • Ausreichende Finanzierung medienpädagogischer Projekte zum stärkeren Ausbau von Medienbildung.
  • Erhalt der „Stiftung des sorbischen Volkes“ durch bedarfsgerechte Förderung.