Wir setzen uns für die Umsetzung folgender Maßnahmen ein:
Ablehnung weiterer Rechtsformänderungen bei sächsischen Kultureinrichtungen.
Erhalt der Landesstelle für Museumswesen als selbständige Landeseinrichtung.
Einrichtung bzw. Ausbau der Erinnerungsstätten an das verbrecherische NS-System entsprechend der beschlossenen Novellierung des Sächsischen Gedenkstättengesetzes.
Fortsetzung des Projekts zur Schicksalsklärung der sowjetischen Kriegsgefangenen auch nach 2014 und würdige Vorbereitung und Durchführung des 70. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus 2015 an den authentischen Orten in Sachsen.
Durchführung der Landesausstellung 2018 zum industriekulturellen Erbe Sachsens auf der Grundlage eines dezentralen Konzepts mit Chemnitz als Hauptausstellungsort.
Einführung einer Richtlinie zur Vergütung von Ausstellungen in öffentlichen Einrichtungen für bildende Künstlerinnen und Künstler in Sachsen.
Erhöhung der Kulturraummittel auf 100 Millionen Euro.
Erstellung eines zweiten Berichts zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen.
Wiedereinführung eines Landesleseplanes.
Stärkung der Perspektiven der institutionell geförderten Kultureinrichtungen und Landeskulturverbände.
Erarbeitung eines Landeskulturkonzeptes, um die Kulturentwicklungsplanung verstärkt als wichtiges Instrument für die Gestaltung eines vielfältigen kulturellen Lebens in Sachsen zu nutzen.
Demokratische Mitwirkung durch Kulturkonvent/ Kulturbeiräte.
Erarbeitung eines Landesbibliothekengesetzes.
Neuausrichtung der Förderrichtlinien in der Kultur auf mehr Nachhaltigkeit.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für das jüdische Leben, u.a. durch Aufstockung der Mittel aus dem Staatsvertrag mit dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden.
Stopp der Neuausrichtung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH (SPM) zu einer weltweit agierenden „Luxus- und Lifestylegruppe.“
Erhöhung des Stiftungskapitals der Kulturstiftung des Freistaates.
Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstlerinnen und Künstler.
Solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Einrichtung eines trimedialen öffentlich-rechtlichen Jugendkanals beim MDR.
Evaluierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages.
Förderung nichtkommerzieller, freier Radios und lokaler Fernsehprogramme aus Mitteln der Sächsischen Landesmedienanstalt.
Ausreichende Finanzierung medienpädagogischer Projekte zum stärkeren Ausbau von Medienbildung.
Erhalt der „Stiftung des sorbischen Volkes“ durch bedarfsgerechte Förderung.