4.6. Sorbisches Kulturgut

Die Bewahrung und Förderung der sorbischen Kultur ist für uns gleichbedeutend mit anderen kulturpolitischen Aufgaben. Deshalb treten wir für eine bedarfsgerechte Finanzierung der „Stiftung des sorbischen Volkes“ und anderer sorbischer Organisationen ein. DIE LINKE. Sachsen sieht den Freistaat in der Pflicht, die Institutionen und Projekte zum Erhalt, zur Pflege und Entwicklung der sorbischen Sprache und Kultur mit den Mitteln auszustatten, die zur Wahrnehmung der Aufgaben nötig sind. Eine Schließung von sorbischen Einrichtungen ist nicht hinnehmbar. Die sächsische LINKE wird sich dafür einsetzen, dass das Finanzierungsabkommen mit dem Bund und dem Land Brandenburg unbefristet gilt und mit dem notwendigen Inflationsausgleich abgeschlossen wird. Langfristig streben wir die Umstrukturierung von einer Zuwendungs- zu einer Kapitalstiftung an, ohne dabei die grundsätzlichen Förderpflichten des Bundes und der Länder Sachsen und Brandenburg aufzulösen. Im Sächsischen Landtag werden wir auf eine Novellierung des Sorbengesetzes hinwirken.