4.2. Kulturförderung

DIE LINKE. Sachsen vertritt das verfassungspolitische Konzept, das Land Sachsen als Kulturstaat weiter auszugestalten. Nach den strukturellen Veränderungen in den vergangenen Jahren ist in der Kultur jedoch nichts mehr zu sparen, wenn der Freistaat seiner Verantwortung für das kulturelle Leben im Land noch gerecht werden will. Ohnehin ist der Anteil der Kultur am Gesamthaushalt in den letzten Jahren stetig gesunken und beträgt kaum mehr als zwei Prozent. Wir treten für eine Erhöhung des Anteils der Kulturausgaben am Landeshaushalt und für eine Dynamisierung des Finanzrahmens der Kulturräume ein, um steigende Personal- und Sachkosten nicht zu Lasten der Qualität auf die Einrichtungen und Kulturschaffenden abzuwälzen. Wir streben darüber hinaus eine Mehrjahresförderung kultureller Einrichtungen an, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten.

Das Sächsische Kulturraumgesetz regelt als maßgebliches Instrument solidarischer Kulturfinanzierung in den drei urbanen und fünf ländlichen Kulturräumen die Förderung von Einrichtungen und Projekten mit regionaler Bedeutung. Seiner ursprünglichen Aufgabe, einen „flexiblen Rahmen für eine innovative Entwicklung der Kultur in Sachsen“ zu bilden, wird das Kulturraumgesetz allerdings nicht gerecht. Aufgrund der unzureichenden Finanzausstattung sind aus den beabsichtigten Gestaltungsräumen der Kultur eher Kulturverwaltungsräume geworden. Es ist vor diesem Hintergrund gegenwärtig nahezu unmöglich, innovative Impulse zu setzen und Entwicklungen aktiv anzustoßen. Darum muss das Kulturraumgesetz finanziell besser ausgestattet werden. Die Organe der Kulturräume sind auf der Grundlage des Zweckverbandsrechts weiter zu demokratisieren.

Anstelle einer vorauseilenden Schrumpfung des Kulturbedarfs vertreten wir die These, dass es gerade in Krisenregionen und -zeiten einer Intensivierung kultureller Angebote und Investitionen bedarf. Dabei geht es vor allem um die kulturelle Grundversorgung in bevölkerungsärmeren Regionen sowie um neue Formen der Verfügbarkeit von Informationen, Dokumenten, Texten und Bildern, um die kulturelle Abkopplung des ländlichen Raums zu verhindern.

Mit der Kulturstiftung hat sich Sachsen ein Instrument gegeben, innovative künstlerische Projekte und Initiativen zu fördern. Die Kulturstiftung des Freistaates muss jedoch finanziell angemessen ausgestattet sein, um gezielt und nachhaltig Kunst- und Kulturprojekte fördern und künstlerische Entwicklungen begleiten zu können. Wir setzen uns deshalb für eine Erhöhung und Dynamisierung der Projektfördermittel aus dem Landeshaushalt sowie für eine Erhöhung des Stiftungskapitals ein.

Aus der Pflichtaufgabe der Kulturpflege durch Landkreise und Gemeinden ergibt sich für uns zugleich die sozialpolitische Verpflichtung einer angemessenen Preisgestaltung in den öffentlichen Kultureinrichtungen, die auch Menschen mit geringem Einkommen, Kindern und Jugendlichen, Studierenden, Langzeitarbeitslosen sowie Seniorinnen und Senioren einen Besuch ermöglicht.

Die Kulturpolitik auf kommunaler Ebene steht in Sachsen vor der Herausforderung, das vorhandene Kulturangebot trotz anhaltendem Haushaltskonsolidierungsdruck aufrechtzuerhalten. Häufig bedeuten konstante Förderungen dennoch Strukturabbau, da auch im Bereich Kultur die Förderbedarfe durch Steigerung der Sach- und Betriebskosten einschließlich Personalkosten anwachsen. Vielfach werden die Kulturausgaben einseitig und kostenfixiert diskutiert. Es muss also in den nächsten Jahren gelingen, Kultur als kommunale Pflichtaufgabe zu begreifen und durchzusetzen. Es ist zudem von maßgeblicher Bedeutung in der kommunalen Kulturpolitik, den Erhalt der Struktur bei der Ausrichtung von einmaligen Großereignissen tendenziell vorzuziehen. Die Förderung durch die kommunalen Fördermittelgeber muss eine angemessene Entlohnung der Angestellten der Freien Träger im Bereich Kultur ermöglichen. Hier sind bestandssichernde Standards zu setzen.

Die kulturelle Förderpolitik wird sich in Zukunft stärker der Ausbildung von Netzwerken zwischen den Einrichtungen widmen müssen. Die Vielzahl von Angeboten bedarf einer Strukturierung innerhalb eines politisch gesetzten Rahmens. Die Bündelung künstlerischer Ressourcen kann insbesondere im Bereich der Freien Szene mittels Vernetzung zur Herausbildung von Schwerpunkten führen, deren Strahlkraft überregional wirken kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in der Freien Szene längst professionelle Strukturen entwickelt haben, die denen der auf Ensemblearbeit ausgerichteten Theater gleichwertig gegenüberstehen. Im künstlerischen Selbstverständnis ebenbürtig, unterscheiden die Häuser der Freien Szene sich aktuell vor allem in ihrer ästhetischen Formensprache und hinsichtlich ihrer Produktionsform, die temporäre Kollektive festen Ensembles vorzieht. Beides, die Ästhetik und die Produktionsform, bedingen hier einander. Dieser Besonderheit muss kulturpolitische Förderung adäquat begegnen.

Angesichts der prekären Lage insbesondere von bildenden Künstlerinnen und Künstlern aufgrund ihrer strukturellen Benachteiligung im Urheberrecht besteht hier dringender Handlungsbedarf. Wir streben daher Rahmenbedingungen an, in denen Kulturschaffende der unterschiedlichen Künste ein existenzsicherndes Einkommen gewährt wird. Wir sehen diese Aufgabe eng verknüpft mit den Herausforderungen um die gesellschaftliche Organisation von Arbeit und der mangelnden Entlohnung gesellschaftlich notwendiger Tätigkeiten.

Generell gilt es, das Gefälle zwischen den am Tariflohn orientierten und bisweilen darüber hinausgehenden Gagen der großen Theater- und Konzerthäuser und den heute zumeist mit Haustarifverträgen arbeitenden kleineren und mittleren Einrichtungen sowie den häufig prekären Arbeitsverhältnissen im Bereich der Freien Träger zu verringern. Tariflohn sollte die Regel und nicht die Ausnahme bei der Bemessung von Gagen für Künstlerinnen und Künstler sein.

Die politische Steuerung hin zu einem stark ausdifferenzierten Markt der Kultur- und Kreativwirtschaft führt zu immer vielfältigeren Berufs- und Betätigungsfeldern und unsteten Erwerbsbiografien. Die Instrumente der sozialen Absicherung, namentlich der Künstlersozialkasse (KSK), müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen.

Darüber hinaus ist auf Bundesebene eine Reform der KSK längst überfällig.