4.1. Kultur in Sachsen

Das Land Sachsen zählt zu den bedeutenden Kulturregionen in der Bundesrepublik und in Europa. Der Freistaat verfügt über ein reichhaltiges kulturelles Erbe und eine außerordentlich dichte Kulturlandschaft. Mit dem Kultursenat, der Kulturstiftung, den Landeskulturverbänden u.a. Strukturen gibt es einen hohen Vernetzungs- und Beratungsgrad in der sächsischen Kulturlandschaft. Diese enorme Vielfalt kultureller Angebote, Einrichtungen und Sichtweisen ist ein Wert an sich und zugleich ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, den es auch künftig zu fördern gilt.

Kunst und Kultur brauchen den besonderen Schutz der Politik, weil sie nur bedingt den Regeln des Marktes gehorchen. In der zunehmenden Übertragung ökonomischer Gesetzmäßigkeiten auf das Feld der Kultur sehen wir eine substanzgefährdende Entwicklung, die es politisch einzugrenzen gilt. Wir lehnen es ab, Entscheidungen zu Kultur und Kunst allein unter ökonomischem Legitimationsdruck zu treffen, und streben eine ausreichende öffentliche Förderung und langfristige Sicherung für die Gesamtheit der kulturellen und künstlerischen Bereiche an, die in ihrem Zusammenwirken für das Gemeinwesen unverzichtbar sind.

Gerade die Kulturpolitik gerät unter einen immer stärkeren finanzpolitischen Rechtfertigungsdruck. Die bisherige Staatsregierung antwortet auf diesen Druck mit einer degressiven Kulturfinanzierung (siehe Zwangskommunalisierung Landesbühnen Sachsen) oder der Privatisierung von Kultureinrichtungen (siehe Rechtsformänderung Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten). Kultur als langfristig angelegte kulturelle Grundversorgung gestaltet sich immer schwieriger – Vorrang vor der institutionellen Förderung gewinnt die Projektförderung. Strukturen erodieren, künstlerische Arbeit wird zum befristeten Projekt und kann oftmals nur noch punktuell Wirkung entfalten.