Wir setzen uns für die Umsetzung folgender Maßnahmen ein:

  • Rückführung der überörtlichen Sozialhilfeträger von kommunaler Ebene auf Landesebene bei gleichzeitiger Aufstockung des Anteils an Sozialausgaben im Landeshaushalt durch Umverteilung, Dies insbesondere zur Sicherstellung der Betreuung älterer Menschen.
  • Sofortiger Stopp der Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge – Schulen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen müssen in staatlicher Hand bleiben.
  • Angemessene öffentliche finanzielle Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen zur Umsetzung des Prinzips Hilfe zur Selbsthilfe.
  • Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch verstärkte und transparente Kontrollen der Einhaltung von Grenzwerten.
  • Sicherung des 30 %igen Anteils an kommunalem und genossenschaftlichem Mietwohnungsbestand  bzw. Vergrößerung des Anteils durch Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen.
  • Finanzielle Förderung energetischer Sanierungen, Modernisierungen des Wohnungsbestandes sowie der barrierefreien Umgestaltung.
  • Einführung von Mindeststandards für die Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft in allen sächsischen Kommunen sowie Ausdehnung der Fristen für das Kostensenkungsverfahren auf mindestens ein Jahr.
  • Bereitstellung von Landesmitteln für Hilfsangebote für Wohnungslose sowie Wiederaufnahme statistischer Erhebungen von Wohnungslosigkeit.
  • Ärztemangel durch mobile Arztpraxen, Unterstützung von Maßnahmen zur Schaffung medizinischer Versorgungszentren und weiter gehende Konzeptentwicklung entgegen wirken.
  • Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und Erfüllung des Gleichstellungsanspruchs bei allen politischen Entscheidungen: Gezielte Frauenförderung verpflichtend für öffentliche Unternehmen sowie als Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Darüber hinaus stärkere Förderung von Frauen- und Gleichstellungsprojekten.
  • Sicherstellung von Frauen- und Kinderschutzhäusern durch Regelfinanzierung.
  • Ausbau  des  flächendeckenden Netzes von Kinderbetreuungseinrichtungen.
  • Rücknahme der Kürzungen von Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche.
  • Etablierung konkreter Unterstützungsangebote für Alleinerziehende.
  • Gewährleistung bedarfsgerechter persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderung.
  • Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII durch Rücknahme von Kürzungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Weiterentwicklung der Standards für die Ausstattung und Qualität der Angebote.
  • Gebührenfreier Eintritt für öffentliche kulturelle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
  • Einrichtung eines stabilen Netzes an Kinder- und Jugendhäusern mit pädagogischer Betreuung, mobiler Jugendarbeit, Schulsozialarbeit sowie professionelle Begleitung ehrenamtlicher Jugendinitiativen.
  • Erhöhung der Landesförderung für Jugendverbände und Vereine und Planungssicherheit durch Mehrjahresförderungen.
  • Verankerung von Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung des Freistaates sowie der Sächsischen Gemeindeordnung.
  • Aufstockung der Jugendpauschale auf mindestens 15 Euro pro Jahr.
  • Förderung von Ferienfahrten und internationaler Jugendarbeit gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe.
  • Fundierte Bedarfsplanung und angemessene finanzielle Förderung zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Fürsorge und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
  • Verabschiedung eines SeniorInnenmitwirkungsgesetzes sowie Bildung von SeniorInnenvertretungen.
  • Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen auf Landesebene zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; zusätzliche Förderungen von Initiativen zur Sensibilisierung der Gesellschaft sowie Eingliederungshilfen für Menschen mit Beeinträchtigung.
  • Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes.
  • Übernahme des Instituts Eingetragener Lebenspartnerschaften in Landesrecht.