Wir setzen uns für die Umsetzung folgender Maßnahmen ein:
Rückführung der überörtlichen Sozialhilfeträger von kommunaler Ebene auf Landesebene bei gleichzeitiger Aufstockung des Anteils an Sozialausgaben im Landeshaushalt durch Umverteilung, Dies insbesondere zur Sicherstellung der Betreuung älterer Menschen.
Sofortiger Stopp der Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge – Schulen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen müssen in staatlicher Hand bleiben.
Angemessene öffentliche finanzielle Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen zur Umsetzung des Prinzips Hilfe zur Selbsthilfe.
Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch verstärkte und transparente Kontrollen der Einhaltung von Grenzwerten.
Sicherung des 30 %igen Anteils an kommunalem und genossenschaftlichem Mietwohnungsbestand bzw. Vergrößerung des Anteils durch Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen.
Finanzielle Förderung energetischer Sanierungen, Modernisierungen des Wohnungsbestandes sowie der barrierefreien Umgestaltung.
Einführung von Mindeststandards für die Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft in allen sächsischen Kommunen sowie Ausdehnung der Fristen für das Kostensenkungsverfahren auf mindestens ein Jahr.
Bereitstellung von Landesmitteln für Hilfsangebote für Wohnungslose sowie Wiederaufnahme statistischer Erhebungen von Wohnungslosigkeit.
Ärztemangel durch mobile Arztpraxen, Unterstützung von Maßnahmen zur Schaffung medizinischer Versorgungszentren und weiter gehende Konzeptentwicklung entgegen wirken.
Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und Erfüllung des Gleichstellungsanspruchs bei allen politischen Entscheidungen: Gezielte Frauenförderung verpflichtend für öffentliche Unternehmen sowie als Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Darüber hinaus stärkere Förderung von Frauen- und Gleichstellungsprojekten.
Sicherstellung von Frauen- und Kinderschutzhäusern durch Regelfinanzierung.
Ausbau des flächendeckenden Netzes von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Rücknahme der Kürzungen von Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche.
Etablierung konkreter Unterstützungsangebote für Alleinerziehende.
Gewährleistung bedarfsgerechter persönlicher Assistenz für Menschen mit Behinderung.
Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII durch Rücknahme von Kürzungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Weiterentwicklung der Standards für die Ausstattung und Qualität der Angebote.
Gebührenfreier Eintritt für öffentliche kulturelle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Einrichtung eines stabilen Netzes an Kinder- und Jugendhäusern mit pädagogischer Betreuung, mobiler Jugendarbeit, Schulsozialarbeit sowie professionelle Begleitung ehrenamtlicher Jugendinitiativen.
Erhöhung der Landesförderung für Jugendverbände und Vereine und Planungssicherheit durch Mehrjahresförderungen.
Verankerung von Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung des Freistaates sowie der Sächsischen Gemeindeordnung.
Aufstockung der Jugendpauschale auf mindestens 15 Euro pro Jahr.
Förderung von Ferienfahrten und internationaler Jugendarbeit gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe.
Fundierte Bedarfsplanung und angemessene finanzielle Förderung zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Fürsorge und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
Verabschiedung eines SeniorInnenmitwirkungsgesetzes sowie Bildung von SeniorInnenvertretungen.
Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen auf Landesebene zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention; zusätzliche Förderungen von Initiativen zur Sensibilisierung der Gesellschaft sowie Eingliederungshilfen für Menschen mit Beeinträchtigung.
Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes.
Übernahme des Instituts Eingetragener Lebenspartnerschaften in Landesrecht.