2.2. Soziale Sicherheit im Mittelpunkt linker Politik
Wirkliche soziale Sicherheit und die für wirkliche Demokratie notwendige gesellschaftliche Teilhabe aller kann es nur geben, wenn unser Gemeinwesen die individuelle Freiheit und freie Entfaltung einer jeden Persönlichkeit mit Gleichberechtigung und Solidarität verbindet.
Uns geht es um solche Rahmenbedingungen, die allen in Sachsen wohnenden Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen. Wir verstehen das Soziale nicht als Lückenbüßer verfehlter Wirtschafts-, Arbeits-, Infrastruktur- und Bildungspolitik. Wir lehnen eine einseitige Sicht auf Menschen als soziale Versorgungsfälle ab. Eine am demokratischen Sozialstaat orientierte Sozialpolitik versteht sich als ein die Gesellschaft gestaltender und verschiedene gesellschaftliche Bereiche übergreifender Politikansatz. Beim Einsatz mit und für Personengruppen in besonders schwierigen Lebenslagen gilt in erster Linie das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade deshalb stehen wir an der Seite der vielen Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen, weil sie eine unverzichtbare Basis für bürgerschaftliches Engagement bilden und Ausdruck aktiver demokratischer Mitwirkung sind. Hier setzen wir uns für eine Vielfalt in der sächsischen Vereins- und Trägerlandschaft ein, was eine angemessene öffentliche finanzielle Förderung einschließt.
Sachsen muss sich früher als alle anderen Bundesländer auf den demographischen Wandel einstellen, weil der Freistaat schon heute sowohl die Bevölkerung mit dem höchsten Altersdurchschnitt als auch den höchsten Anteil von Menschen im Alter von über 65 Jahren hat. Das bedeutet unter anderem, Berufseinsteigenden eine sichere berufliche Perspektive im Freistaat zu geben, verlangt aber zugleich neue Überlegungen bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur, insbesondere zur Sicherstellung der Betreuung älterer Menschen in allen sächsischen Regionen. Anstatt wie bisher Haushaltsmittel im Sozialbereich zu kürzen, muss es sogar eine Aufstockung durch Umverteilungen im Landeshaushalt geben.
Die Landesverantwortung für die soziale Daseinsvorsorge bleibt unverzichtbar. Schluss sein muss mit dem Kurs der amtierenden Staatsregierung, sich immer weiter aus der Verantwortung für soziale Daseinsvorsorge zu verabschieden und deshalb auch immer weniger Mittel dafür bereitzustellen. Stattdessen muss eine angemessene Zahl von Sozial-, Kinder- und Gesundheitseinrichtungen in öffentliche Trägerschaft überführt werden. Das schließt teilweise eine Rekommunalisierung ein. Zugleich treten wir für eine breite Vielfalt freier Träger ein und wenden uns damit gegen eine fortschreitende Konzentration von sozialen Einrichtungen bei großen Verbänden.
Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen gestärkt werden. Zum Beispiel in den Bereichen der Daseinsvorsorge, die marktförmig organisiert sind, um so ihre Position gegenüber regional und global handelnden Unternehmen zu verbessern. In erster Linie handelt es sich dabei um Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und Informationspflichten der Unternehmen und die öffentliche Aufgabe, die Einhaltung von Grenzwerten und ihre transparente Darstellung zu kontrollieren.