1.8. Wirtschaftsförderung umgestalten

Unser Ziel ist es, die unmittelbare finanzielle Förderung von Großunternehmen auf Darlehen umzustellen. Dies stärkt einerseits das Eigeninteresse der Unternehmen und damit die Nachhaltigkeit des unternehmerischen Engagements. Andererseits werden durch die finanziellen Rückflüsse aus diesen Darlehen kontinuierlich ausgestattete, revolvierende Förderfonds möglich, was mittelfristig dem Haushalt Sachsens zugute kommt.

Bei der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sollen, unter Beachtung von deren finanziell begrenzter Leistungsfähigkeit, schrittweise ebenfalls revolvierende Fonds eingeführt werden.

Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollen noch stärker in die Kreditfinanzierung von KMU einbezogen und dabei bei struktur- sowie regionalpolitisch besonders wichtigen Vorhaben über Landesbürgschaften abgesichert werden. Zur besseren Absicherung der Bedarfe an Risikokapital werden bestehende Instrumente gestärkt und neue Formen auf Landesebene entwickelt (z.B. der Innovationsfonds Sachsen).

Die Förderung von Verbundinitiativen und von Clusterbildung, d.h. die Unterstützung von strategischen Netzwerken in der Industrie (Automobilzulieferindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Bahntechnische Industrie, Technische Textilindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie, Erneuerbare Energien im Industriesektor) wird zugunsten zukunftsfester Produkte sowie Dienstleistungen modifiziert fortgesetzt. Sie soll zudem auf solche Zweige ausgedehnt werden, die sozial-ökologisch wirtschaften, nachwachsende Rohstoffe stofflich nutzen oder regional wirtschaften (z.B. die Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie die Gesundheitswirtschaft).

Darüber hinaus soll die Umstellung von Unternehmen auf nachhaltige Produkte und Dienstleistungen verstärkt gefördert werden.

Die betriebliche Weiterbildung wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer garantiert und für Unternehmen als Förderkriterium definiert. Weiterbildungsprogramme konzentrieren sich auf die vertikale Spezialisierung entlang der Wertschöpfungskette.

Mit der bisherigen Billig-ist-besser-Devise der Staatsregierung wird gebrochen. Öffentliche Fördermittel werden grundsätzlich an Tarife und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebunden. Nur Unternehmen mit einem Anteil von weniger als zehn Prozent Beschäftigten in Leiharbeitsverhältnissen an der Belegschaft können Investitionsförderungen im vollen Umfang erhalten. Bei einer Quote von mehr als 30 Prozent entfällt die Förderung komplett.

Ziel ist sowohl die Sicherung des Fachkräftebedarfs der lokalen Wirtschaft als auch die Sicherung der Erwerbs- und Lebensperspektiven der betroffenen Menschen.

Eine weitere wichtige und oft umgangene Quote ist die der einzustellenden Menschen mit Schwerbehinderung. Die rechtliche Regelung besagt, dass Unternehmen, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, davon mindestens fünf Prozent an Menschen mit Schwerbehinderung vergeben müssen. Wir werden die Ausgleichsabgaben bei Nichteinhaltung deutlich erhöhen.

Nicht ökologische, vor allem energie- und ressourcenineffiziente Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen werden schrittweise von der Wirtschafts-, Technologie-, Gründungs- und Regionalförderung ausgenommen.

Damit wird insgesamt eine Umkehr in der Förderpolitik Sachsens angestrebt: Die bisherige Unterstützung von exportorientierten industriellen „Leuchttürmen“ soll durch eine deutlich stärkere Orientierung auf binnenwirtschaftlich agierende sowie beschäftigungsintensive Unternehmen und regionale Wirtschaftskreisläufe ergänzt werden. Wir wollen eine Stärkung der hier in Sachsen hergestellten Güter und Dienstleistungen und deren überregionale Vermarktungsmöglichkeiten im Auge behalten, sofern diese sozial sinnvoll und ökologisch nachhaltig sind.