1.5. Kleine/Mittelständische Unternehmen unterstützen, Regionalentwicklung fördern

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie das Handwerk und der Tourismus sorgen für die Wirtschaftskraft der Regionen und stellen die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung. Deshalb will DIE LINKE. Sachsen kleine und mittelständische Unternehmen, die in der Region investieren statt auf Finanzmärkten zu spekulieren, stärker unterstützen.

Dies gilt insbesondere in der Tourismuswirtschaft. Durch eine gezieltere Landesförderung zur Stärkung des Eigenkapitals der Unternehmen, der Qualifizierung der Beschäftigten sowie durch ein in den Tourismusregionen besser abgestimmtes Marketing können in den nächsten Jahren mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Die Stärkung der Tourismuswirtschaft ist gerade in strukturschwachen sächsischen Regionen ein wichtiger Beitrag zur regionalen Vernetzung von klein- und mittelständischen Unternehmen und kann damit zusätzlich Wachstumsimpulse setzen.

Eine gute Auftragslage und eine stabile Kreditversorgung sind nicht nur, aber gerade in Krisenzeiten Voraussetzung für die Stabilisierung von Handwerk und Mittelstand. Wir werden durch eine deutlich höhere kommunale Investitionspauschale die Handlungsspielräume vor Ort verbreitern und damit die Regionalentwicklung sowie regionale Wirtschaftskreisläufe befördern.

Des Weiteren wollen wir in Sachsen in der Wirtschafts- und Arbeitsförderung „regionalen Verantwortungsgemeinschaften“, also freiwilligen Verbünden aus Kommunen sowie den Landkreisen und kreisfreien Städten, so genannte Regionalbudgets zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen. Auch dies trägt dazu bei, lokale Entscheidungsfreiheit zu stärken, den sachgerechten, weil problem- bzw. ressourcennahen Mitteleinsatz zu fördern, regionales und lokales Know-how zu mobilisieren sowie integrierte Politik für Ballungsräume, Städte wie auch für ländlich periphere Räume zu ermöglichen. Dabei gilt es, die kooperativen Entwicklungsbeziehungen von Kommunen zueinander über den bisherigen Standortwettbewerb hinaus zu nutzen und zu fördern.

Wo erforderlich, müssen vor allem finanzschwache Kommunen vom Eigenanteil bei Kofinanzierungen für Investitionen befreit werden. Gegebenenfalls müssen rechtliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden.