1.4. Forschung und Entwicklung stärken

Auf der Basis entsprechender Untersuchungen soll ein Zielnetz von Hochschul-, Branchen- und Regionaltransferstellen aufgebaut werden, welches den besonderen Anforderungen von KMU gerecht wird und deren Wettbewerbsfähigkeit stärkt.

Technologiezentren und Industrieforschungseinrichtungen sollen als Standorte der Konzentration von Know-how und als Transferstellen eine deutlich stärkere Rolle spielen als bisher. Die kleinteilige Struktur der sächsischen Wirtschaft erweist sich als eine Barriere auf dem Weg zu einer selbsttragenden Entwicklung. Die wenigen Großunternehmen, die sich im Freistaat angesiedelt haben, arbeiten innerhalb von Konzernverbünden, deren Zentralen außerhalb Sachsens liegen, als verlängerte Werkbänke - zumeist ohne eigene Forschungsabteilungen - und erfüllen somit eine nachgelagerte Wertschöpfungsfunktion.

Einigkeit besteht darüber, dass die Zeit der Großansiedlungen vorbei ist. Sachsen muss sich auf seine Tradition als Ingenieurschmiede besinnen und auf Innovation setzen.

Aktivitäten der Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) sind unter anderem wesentlich beeinflusst durch deren Größe und Kapitalausstattung. Die Förderung von Zusammenschlüssen kleiner Unternehmen ist ebenso anzustreben wie die geförderte Kofinanzierung von FuE-Projekten zur Steigerung der eigenen Produktivität. Das bedeutet, Forschung und Entwicklung voranzutreiben und den Wissenstransfer aus Hochschule und Forschung in die Unternehmen zu intensivieren.

Im Unterschied zu großen Unternehmen in ökonomisch starken Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern, die ihre eigene Forschung und Entwicklung unterhalten, sind die sächsischen KMU kaum in der Lage, Kooperationen mit Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft und Forschung anbahnen und professionell betreiben zu können. Ihnen fehlen schlichtweg die finanziellen und personellen Kapazitäten für solche Vorhaben. Folglich sind die KMU, um innovativ zu sein und wachsen zu können, auf die Zusammenarbeit mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen angewiesen.

Wegen des geringen Anteils privater Forschungs- und Entwicklungsausgaben fällt der Landespolitik die Aufgabe zu, Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern. Dafür schafft und entwickelt sie die erforderlichen Strukturen weiter (z.B. Technologiezentren) und stellt die Mittel für Verbundprojekte von Unternehmen und Einrichtungen der Wissenschaft und der außeruniversitären Forschung bereit.

Die Dienstleistungen der Technologie- und Gründerzentren müssen stärker spezialisiert und attraktiver gestaltet werden, wobei klarer zwischen Technologiegründungszentren einerseits und Gewerbegründungszentren andererseits zu unterscheiden ist. Durch die Berücksichtigung der spezifischen Rahmenbedingungen ländlicher Räume sollen auch dort leistungsfähige Zentren erhalten und weiterentwickelt werden, um die Standortqualität in diesen strukturell benachteiligten Räumen zu stärken.

Ziel ist es, den privaten Anteil der einzelbetrieblichen FuE-Leistungen bis 2020 zu verdoppeln. Die Förderung soll technologieoffen erfolgen, um in allen Branchen und Regionen Produkt- und Prozessinnovationen zu ermöglichen. Zum einen wollen wir dies durch Innovationsgutscheine für KMU erreichen. Darüber hinaus schlagen wir vor, Forschung und Entwicklung bzw. deren Transfers, die zwischen sächsischen Unternehmen und sächsischen Forschungseinrichtungen stattfinden, überproportional zu fördern. Dadurch sollen die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit von KMU und sächsischen Forschungsstandorten gleichermaßen gestärkt werden.

Die Technologiepolitik wird auf sozial-ökologische Innovationen sowie auf effiziente und ressourcenschonende Produkte und Dienstleistungen ausgerichtet. Als technologische Zukunftsfelder sollen vor allem die Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, die Energie- und Umwelttechnologien (einschließlich Solar-, Photovoltaik-, Geothermie- und Windtechnologien), die Informations- und Kommunikationstechnologien (einschließlich Mikrosystemtechnologie und Elektrotechnik/Elektronik), die Produktionstechnologien sowie Werkzeug- und Textilmaschinenbautechnologien unterstützt werden.

Die Gründungsförderung in Sachsen wird auf die Unterstützung forschungs- und wissensbasierter, zukunftsorientierter sowie möglichst beschäftigungsintensiver Produkte und Dienstleistungen konzentriert. Dazu wird Start up-Unternehmen aus Praxis und Wissenschaft öffentliches Risikokapital zur Verfügung gestellt. Findet nach erfolgreicher Gründung und dem Erreichen der Gewinnzone eine Verlagerung des Unternehmenssitzes  in ein anderes (Bundes)Land statt, müssen die so geförderten Unternehmen eine Abschlagszahlung in Höhe von zehn Prozent des Unternehmenswertes an den Freistaat leisten.

Breitbandinternetanschlüsse sind immer mehr eine Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen sowie als Standortfaktor für Unternehmen. Wir setzen uns daher für eine flächendeckende Internet-Verfügbarkeit als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ein. Dabei sehen wir vor allem die Unternehmen der Telekommunikationsbranche in der Pflicht, auch im ländlichen Raum leistungsfähige Anschlüsse bereitzustellen.