1.11. Moderner Öffentlicher Dienst und eine transparente Verwaltung für Sachsen

Ungeachtet dessen, dass die Notwendigkeit der Anpassung von Verwaltungsstrukturen in Sachsen an die sich permanent in Änderung befindliche Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger in den verschiedensten Bereichen mehr als offensichtlich ist, gibt es dafür bei CDU und FDP weder ein Konzept noch den erforderlichen Gestaltungswillen. Daher muss endgültig Schluss sein mit dem von der derzeitigen CDU-/FDP-Koalition in den letzten fünf Jahren praktizierten Umbau der Verwaltung und von Verwaltungsstrukturen nach eigenen politischen Befindlichkeiten, wobei keinerlei Rücksicht auf die objektiven Erfordernisse und die tatsächlichen Anforderungen genommen wird, die die Bürgerinnen und Bürger an eine unbürokratisch arbeitende, leicht zugängliche, wohnortnahe und transparente Verwaltung stellen.

Dem von der Partei DIE LINKE. Sachsen als dringend notwendig angesehenen wirklichen Modernisierungsprozess in der öffentlichen Verwaltung müssen daher objektive Kriterien zugrunde gelegt werden, die sich immer zuerst an den vorgenannten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine moderne Verwaltung orientieren sollen. Daher sehen die von der LINKEN. Sachsen dazu aufgestellten Leitlinien für einen modernen Öffentlichen Dienst und eine transparente Verwaltung insbesondere folgende kurz- und mittelfristig umzusetzende Schwerpunkte und Ziele vor:

  • Umbau der Landesverwaltung nach einem durchweg zweistufigen Verwaltungsaufbau unter Wegfall der bisherigen Mittelbehörden in Gestalt der Landesdirektionen.
  • Die Aufgaben der jetzigen Landesdirektionen sind zunächst dem Kommunalisierungsgebot in Art. 85 der Verfassung folgend den Gemeinden, Städten oder Landkreisen als kommunalen Trägern der Selbstverwaltung zu übertragen. Nur wenn die jeweiligen Aufgaben von den Kommunen nicht zuverlässig und zweckmäßig erfüllt werden können, kommt eine Aufgabenübertragung an die zuständigen Ministerien oder auf schon jetzt auf bestimmte Tätigkeiten spezialisierte Landesinstitutionen/-ämter in Betracht.
  • Bei allen Umstrukturierungsmaßnahmen von Landesbehörden stehen die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Bedürfnissen an Verwaltungsdienstleistungen sowie die dazu erforderliche Transparenz der Verwaltung unter jederzeitiger Wahrung der Erfordernisse des Datenschutzes im Vordergrund.
  • Die Schließung oder Verlagerung von Verwaltungs-/Behördenstandorten sind nur dann vertretbar, wenn eine qualitätsgerechte und zuverlässige Aufgabenerfüllung, insbesondere infolge des demographischen Wandels, an dem bisherigen Standort entweder gar nicht mehr oder nur unter unvertretbar hohem Kostenaufwand gesichert werden kann. Zugleich sind die Bediensteten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Verwaltungen frühzeitig und unter unmittelbarer Beteiligung der jeweiligen Personalvertretungen über die beabsichtigte Schließung oder Verlegung zu informieren und in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
  • Das derzeit geltende Personalvertretungsrecht muss novelliert werden, um die Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst auf allen Ebenen deutlich zu stärken.
  • Die Arbeitsbedingungen und die Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst müssen qualitativ so verbessert werden, dass von diesen eine Vorbildfunktion zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten in der privaten Wirtschaft ausgeht.
  • Die vor uns stehenden neuen Herausforderungen bei dem in den nächsten Jahren anstehenden, altersbedingten Personalumbau in allen Bereichen des Öffentlichen Dienstes sind nach Auffassung der LINKEN. Sachsen nur mit einer seriösen und verlässlichen Personalplanung sowie mit einem dazu mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Beschäftigten rechtzeitig zu schließenden Demographie-Tarifvertrag zu bewältigen.
  • Die öffentliche Verwaltung im Allgemeinen, deren Behörden und Verwaltungsstellen im Besonderen müssen künftig so aufgestellt, strukturiert und organisiert sein, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern als unbürokratisch arbeitende, leicht zugängliche, wohnortnahe und transparente Verwaltungsstellen landesweit zur Verfügung stehen.
  • Ein Vierteljahrhundert nach Herstellung der politischen Einheit Deutschlands sind die im Öffentlichen Dienst- und Beamtenrecht in Sachsen nach wie vor geltenden gesetzlichen Gründe für die Nichtzulassung zum Öffentlichen Dienst wegen sog. Staatsnähe ersatzlos zu streichen. Unter der Geltung bzw. bei Fortgeltung dieser Ausschluss- und Hinderungsgründe ist der derzeitige Ministerpräsident allein schon aus beamtenrechtlichen Gründen für den Öffentlichen Dienst in Sachsen untragbar.
  • Die pauschale Anhebung des Ruhestandsalters für Beamtinnen und Beamte auf 67 Jahre wollen wir wieder rückgängig machen. Das Regelruhestandsalter soll nach den Zielsetzungen der LINKEN. Sachsen spätestens mit dem 65. Lebensjahr erreicht sein; Beamte im Polizeivollzugsdienst und in besonderen langjährigen Belastungssituationen sollen dabei grundsätzlich mit dem 60. Lebensjahr abzugsfrei in den Ruhestand gehen können.
  • Den dauerhaften Wegfall der Jahressonderzahlung, oft auch Weihnachtsgeld genannt, hat die CDU-/FDP-Koalition in dieser Legislaturperiode den Beamtinnen und Beamten als ein weiteres ungerechtfertigtes Sonderopfer auferlegt. Von Anfang an hat DIE LINKE. Sachsen nachgewiesen, dass die zur Begründung behaupteten Steuermindereinnahmen zu keiner Zeit vorlagen, und sie strebt deshalb die Wiedereinführung des sogenannten Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte an.