1.10. Öffentliche Unternehmen stärken – Privatisierung zurückdrängen

Öffentliche Unternehmen müssen gestärkt werden. Wir wenden uns strikt gegen die weitere Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Möglichkeiten zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie z.B. der Energieversorgung, wollen wir durch den Freistaat unterstützen. Dabei müssen sich Öffentliche Unternehmen strikt am Gemeinwohlinteresse orientieren.

Die Stärkung kommunaler Sparkassen steht für uns im Mittelpunkt, denn sie haben mehrheitlich den Versuchungen riskanter Spekulationen auf den internationalen Finanzmärkten widerstanden und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ersparnissen ihrer Kundinnen und Kunden bewiesen.

Besonders in öffentlichen Unternehmen wollen wir die Wirtschaftsdemokratie - als Beispiel für die Privatwirtschaft - befördern. Die öffentlichen Beteiligungen in Sachsen müssen transparent gemacht, demokratisch kontrolliert und gesteuert werden. Die Vorlage eines sächsischen Subventionsberichtes, Transparenz bei der Fördermittelvergabe, aber auch die Offenlegung und Begrenzung der Gehälter von Beschäftigten in Management- und Geschäftsführungspositionen der öffentlichen Unternehmen gehören für uns zur Normalität.

Öffentliche Unternehmen und der öffentliche Dienst müssen einen besonderen Beitrag zur Ausbildungsförderung leisten. Flexible Arbeitszeiten, familienfreundliche Freistellungsreglungen, leistungsgerechte Bezahlung und Einstellungskorridore im öffentlichen Dienst verjüngen das Personal und geben jungen Menschen eine berufliche Perspektive.