Europäerinnen und Europäer in Sachsen

Die Wahl zum Europäischen Parlament findet hier in Sachsen am 25. Mai 2014 statt. EU-Bürgerinnen und -Bürger können ihr Wahlrecht entweder dort, wo sie in der Europäischen Union leben oder in ihrem Heimatland wahrnehmen. Wir haben Informationen in verschiedenen Sprachen zusammengestellt, wie EU-Bürgerinnen und -Bürger ihr Wahlrecht auch in Sachsen Wahrnehmen können. Auch können Sie hier den Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2014 herunterladen.

Ergänzung: Wie die Jungle World in ihrer Ausgabe 17/2014 vom 24. April berichtet, ist es für Menschen, die in Deutschland geboren wurden und hier seitdem dauerhaft leben, jedoch StaatsbürgerInnen eines EU-Mitgliedsstaates sind, nicht möglich, das vorgesehene Formular vollständig und korrekt auszufüllen, da in Punkt 7 des Formulars Angaben über den Fortzug aus dem Herkunftsland abgefragt werden. In diesem Falle sollten Sie dem Formular ein formloses Schreiben zur Klärung des Sachverhaltes beilegen. Wir finden es mehr als ärgerlich, wenn ein solches Formular diesen nicht gerade abwegigen Fall nicht abdeckt...