Diesmal Briefwahl machen - ganz einfach!

Sie haben am 22. September keine Zeit oder wissen bereits, wen Sie wählen  wollen? Dann beantragen Sie Briefwahlunterlagen – ganz einfach und kostenlos.

Was ist Briefwahl?
Der Stimmzettel kommt per Post zu Ihnen nach Hause, Sie füllen ihn aus
und schicken ihn an das Wahlamt zurück.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und zurückschicken.
Es muss kein Grund angegeben werden.

In einigen Städten und Gemeinden gibt  es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auch online zu beantragen. Meistens braucht man dafür die Kartennummer der Wahlbenachrichtigungskarte.

Stimmzettel können im Wahlamt auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Man kann auch direkt vor Ort wählen.

Mit einer schriftlichen Vollmacht und Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte können
auch von Ihnen beauftragte Vertreter Ihre Briefwahlunterlagen abholen.

Wann kann ich Briefwahl beantragen?
Der Antrag kann sofort gestellt werden, man muss nicht zwingend die Zusendung der Wahlbenachrichtigungskarte abwarten.
Die Stimmzettel werden allerdings erst ca. 4 Wochen vor dem Wahltermin,
also Ende August, verschickt. Wichtig ist, dass die Stimmzettel am Wahlsonntag, den 22. September 2013, spätestens um 18 Uhr im Wahlamt sind! Deshalb sollte man Briefwahlunterlagen nicht unnötig liegen lassen, sondern sie sofort ausfüllen und abschicken.
Man kann in den Wahlämtern der Städte und Gemeinden auch vor Ort seine Stimme abgeben. Das geht während der Öffnungszeiten der Ämter, natürlich auch noch in der Woche vor der Wahl. Wer nachgewiesen plötzlich erkrankt,
kann den Stimmzettel sogar noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beim Wahlamt
beantragen. Bitte rufen Sie dafür Ihr Wahlamt schnellstmöglich direkt an!
Erststimme und Zweitstimme.

Was ist der Unterschied?
Mit der Erststimme wählt man eine Person aus dem eigenen Wahlkreis. Die Person mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zieht als Direktkandidatin oder Direktkandidat in den Bundestag ein. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine
Partei. Das Gesamtergebnis bundesweit entscheidet darüber, wie viele Personen aus dem Land, von der Landesliste der Partei, in den Bundestag einziehen. Die Zweitstimme ist die maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung im Bundestag.

Weitere Informationen:
www.die-linke.de/wahlhilfe

Materialien

Handzettel zum download

Postkarte A6