02. December 2016 Susann Schöniger

"Weiter offene Hausaufgaben der Politik im Umgang mit Menschen mit Behinderung"

Foto: Andreas Kollmorgen / flickr.com / CC BY 2.0

Foto: Andreas Kollmorgen / flickr.com / CC BY 2.0

Anlässlich des Internationale Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember mahnt Susann Schöniger, Mitglied des Landesvorstandes DIE LINKE. Sachsen und Sprecherin der LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik, weiterhin offene Hausaufgaben der Politik an:

"Der diesjährige Tag der Menschen mit Behinderung steht mit der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz ganz unter dem Eindruck bundespolitischer Ereignisse und eines seit der 'Krüppelbewegung' nie dagewesenen gemeinsamen Protestes von Menschen mit Behinderungen. Das Bundesteilhabegesetz bleibt trotz der zuletzt noch eingearbeiteten positiven Veränderungen deutlich hinter den Erwartungen nach wirklicher Teilhabe entsprechend der Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention zurück."

So sei nach wie vor kein Teilhabegeld vorgesehen. Doch, so Schöniger weiter, sei es erstaunlich, dass der Protest von Menschen mit Behinderung zuletzt doch kleine Erfolge erzielen konnte: „So ist beispielsweise die leidige 5-aus-9-Regel im letzten Augenblick gekippt worden, nach der Menschen mit Behinderungen in 5 von 9 Bereichen einen besonderen Bedarf attestiert hätten bekommen müssen, um von Leistungen des Teilhabegesetzes zu profitieren." Auch das sogenannte "Zwangspoolen" sei zumindest "verbessert" worden und soll bspw. nur noch im hauswirtschaftlichen Bereich möglich sein. "Was für ein Irrsinn", so Schöniger weiter: "Genau in einem Bereich, der einen maßgeblichen Aspekt der Selbstbestimmung darstellt, soll die Zusammenführung von Leistungen weiter möglich sein."

Erst kürzlich erhielt ein Fall bundesweite mediale Aufmerksamkeit, in dem ein Freiburger vom örtlichen Sozialhilfeträger in ein Heim abgeschoben werden sollte. Dieser sah für sich keinen anderen Ausweg als sich im Zweifelsfall auch zu Tode zu hungern. Schöniger: "Von solchen Maßnahmen sind auch andere Menschen mit Behinderung betroffen. Ihnen droht die Abschiebung in eine stationäre Einrichtung." Das könne nicht sein. "Die LAG Selbstbestimmte Behinderung kritisiert diese am Menschenrecht vorbeigehende 'Behandlung' behinderter Menschen aufs Schärfste. Die Zunahme von Symptomen unter solch rechtswidrigen Bedingungen und die daraus entstehende Zunahme der Behandlungskosten sind vorhersehbar und müssen verhindert werden."

Die LAG Selbstbestimmte Behindertenpolitik fordert, dass man endlich vollumfänglich die Teilhabe für Menschen mit Behinderung vollzieht und nicht der monetäre Aspekt in den Fokus genommen wird. Die LAG fordert, dass das Menschenrecht auf freie Wahl des Lebensmittelpunktes auch für behinderte Menschen gilt und diese nicht aus Kostengründen in stationäre Einrichtungen abgeschoben werden. Ambulant vor Stationär muss daher eines der wichtigsten Prinzipien sein.

"Wir sehen hier deutlich auch den Freistaat Sachsen in der Pflicht hier entsprechende menschenrechtsbasierende Strukturen im Bundesrat zu vertreten, zu fordern und in Sachsen zu etablieren. Das oberste Gebot muss die Herausführung aus dem Fürsorgeprinzip sein", so Schöniger abschließend.

Kategorien: Pressemitteilung

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar