Anlässlich des 60. Jahrestages des Verbots der KPD in der BRD am 17. August fordert Antje Feiks, Landesgeschäftsführerin der sächsischen LINKEN, die Rehabilitierung der Opfer:
"Das politisch motivierte KPD-Verbot und die anschließende Verfolgung hunderttausender echter und vermeintlicher Kommunisten ist bis heute ein Schandmal einer jungen Demokratie. Es war die Bundesregierung unter Adenauer, die zunächst durch Einführung eines Gesinnungsstrafrechts mit dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz die Voraussetzung für die Verfolgung schuf, um diese dann mit aller Härte durchzusetzen. Wer im Verdacht stand, Kommunist zu sein, musste mit massiver Verfolgung rechnen. Schätzungsweise 10.000 Linke wurden bis 1968 verurteilt.
Es spottet jeder Beschreibung, dass einige der vielen Antifaschisten, die bereits dem Naziregime getrotzt hatten, dabei auf der Anklagebank vor Altnazis in Richterroben Platz nehmen mussten. Wurden sie verurteilt, verloren sie auch die Ansprüche auf Entschädigungen für im NS-Regime erlittenes Unrecht.
Mit dem Ziel des KPD-Verbots überschritt die Adenauerregierung rechtsstaatliche Grenzen: Sie schreckte nicht einmal vor dem Eingriff in die Autonomie des Bundesverfassungsgerichts zurück, das sich mit dem Verbot schwertat. Weil ihr das Verfahren zu lange andauerte, änderte sie kurzerhand die Grundordnung des Gerichtes und zwang es so zum Urteil. Es wundert daher nicht, dass der Präsident des Ersten Senates, Josef Wintrich, die Urteilsverkündung am 17. August 1956 mit den Worten eröffnet: 'Die Bundesregierung allein trägt die Verantwortung für dieses Verfahren.'
Die Zerschlagung der KPD und mit ihr eine Vielzahl von wirklichen oder vermeintlichen kommunistischen Organisationen war nur ein Vorgeschmack auf die Kampagne der Adenauerregierung gegen alles, was links war in der Bundesrepublik. Mit der SPIEGEL-Affäre suchte die gleiche Regierung die Presse zu zähmen. Mit dem Radikalenerlass rückten Gewerkschafter, Friedensbewegte, selbst religiös motivierte Linke in den Fokus der Verfolgung. Man machte klar: Der Feind steht links.
60 Jahre nach dem Verbot der KPD ist es nunmehr an der Zeit, die Opfer dieser Verfolgung zu rehabilitieren und zu entschädigen. Hans-Dietrich Genscher verwies schon 1969 darauf, dass, da der Verbotsantrag eine 'Ermessensentscheidung einer politischen Instanz' gewesen sei, die Überprüfung und Aufhebung des Verbots 'ebenfalls einer Ermessensentscheidung zugänglich sein' müsse. In diesem Sinne ist das KPD-Verbot von 1956 aufzuheben."
Kategorien: Pressemitteilung, Bundespolitik
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