Nach der Absage des Verhandlungstermins im April ist der Prozess gegen Falk Neubert wegen Teilnahme an den Dresdner Anti-Nazi-Protesten 2011 neu angesetzt worden. Dazu erklärt Rico Gebhardt, Landesvorsitzender der sächsischen LINKEN:
"Friedlich und gewaltfrei haben tausende Menschen am 19. Februar 2011 den Aufmarsch der Nazis in Dresden verhindert. Ich bin mir sicher, dass Blockaden gegen solche Aufmärsche keine Straftat sind, sondern ein Akt der Zivilcourage." Der Prozess hatte sich lange verzögert, zuletzt war er kurzfristig wegen Abwesenheit von Zeugen abgesagt worden. "Ich werde auf jeden Fall an diesem Prozess teilnehmen. Ich halte es für notwendig, Solidarität zu zeigen, wenn Zivilcourage kriminalisiert werden soll. Unsere Solidarität gehört Falk Neubert und ich rufe dazu auf, zahlreich am Prozess teilzunehmen."
Der Prozess gegen den Landtagsabgeordneten Falk Neubert wegen angeblicher "Störung von Versammlungen und Aufzügen" findet am Mittwoch, 07. Mai 2014, um 10:00 Uhr im Saal N 1.14 des Amtsgerichtes Dresden, Roßbachstraße 6, statt.
Kategorien: Pressemitteilung, Antirassismus
Wieso wird das Blockieren einer genehmigten Veranstaltung hier als "legitimer Widerstand" bezeichnet? Solange es sich um die Veranstaltung einer zugelassenen Partei/Organisation handelt, auch wenn Sie und ein Großteil der Bevölkerung diese Partei/Organisation nicht akzeptieren und diese politisch bekämpfen, müssen Sie nun mal geltendes Recht akzeptieren und einhalten.
Ansonsten könnte man ja umgekehrt argumentieren, dass mehr oder weniger friedlicher Widerstand gegen Ihre Veranstaltungen in gleicher Weise legitimiert sei.
Sehr geehrter "Kurt", ich gehe mal auf ihren Kommentar ein und versuche ihre Frage zu beantworten.
Zunächst: das Blockieren einer angemeldeten Versammlung ist nicht nur legitim, sondern so legal. Legitim ist es, weil es eine moralische Verpflichtung aus der Geschichte heraus gibt, Faschist_innen Widerstand entgegen zu bringen. Legal ist es, weil es weder eine gesetzliche Bestimmung noch ein letztinstanzliches Urteil gibt, dass eine Blockade als Mittel des Gegenprotestes (der zweifelsfrei legal ist) verbietet. Im Gegenteil: im Falle von Castortransporten oder Anti-Kriegsaktionen gegen US-Kasernen hat das BVerfG sogar Blockaden ausdrücklich für Zulässig erklärt.
Zum ihrem letzten Satz: selbstredend. Jede_r ist eingeladen, sich kritisch auch mit linken Veranstaltungen auseinander zusetzen. Wenn die gewählte Aktionsform dabei die Blockade ist, setzen wir uns damit auseinander. Dies ist sogar schon passiert, zum Beispiel bei der Nachttanzdemo der Linksjugend Dresden 2012, die nach Protesten und Blockaden vollkommen friedlich im Diskurs beendet wurde.