25. November 2015 Antje Feiks

"Verzicht auf Veröffentlichung von Wohnadressen in Wahlbekanntmachungen"

Foto: Lars Kulesch / pixelio.de

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Im laufenden Jahr kam es nach Angaben des Innenministeriums kam es bereits zu 18 Bedrohungen von AmtsträgerInnen im Freistaat, zum Teil mehrfach. Zuletzt traf es den sächsischen Justizminister Sebastian Gemkow an seinem Wohnsitz. Auch andere Parteimitglieder und andere engagierte BürgerInnen wurden zum Teil in ihrem privaten Umfeld attackiert. Immer häufiger trifft es dabei auch politisch Engagierte, die sich bei Wahlen um ein Mandat beworben hatten, auch ohne gewählt zu werden. Deshalb fordert Antje Feiks, Landesgeschäftsführerin der sächsischen LINKEN, auf die Veröffentlichung von Meldeadressen in den Wahlbekanntmachungen künftig zu verzichten:

"Wer sich um ein Mandat oder Amt bewirbt und öffentlich zur Wahl stellt, dessen Meldeadresse wird in der Regel in Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Gerade in diesen Zeiten, in der immer häufiger zu Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung gegriffen wird, entwickelt sich diese Praxis zum Sicherheitsrisiko für die Kandidierenden. Natürlich sollen die Wählerinnen und Wähler weiterhin wissen, wer sich da zur Wahl stellt. Es stellt sich aber die Frage, ob dafür die sonstigen Angaben nicht hinreichend sind.

So wird diese Regelung in dieser zugespitzten politischen Lage zum Demokratiehindernis: Der Gedanke, dass Interessierte von Kandidaturen absehen, weil sie auch ihr privates Umfeld preisgeben müssen, ist dabei nicht aus der Luft gegriffen. Das schadet demokratischer Beteiligung.

Zwar gibt es in der Landeswahlordnung bereits jetzt die Möglichkeit, statt einer Meldeadresse bei vorliegender Auskunftssperre auch eine Erreichbarkeitsanschrift anzugeben, diese Ausnahmeregelung erscheint jedoch als ungenügend. Wir sollten den generellen Verzicht auf die Veröffentlichung von Meldeadressen daher dringend prüfen."

Kategorien: Pressemitteilung, Sachsen, Wahlen

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