Sachsens LINKE kann sich in Sachen Verfassungsänderung nicht entscheiden
Bei der LINKEN in Sachsen herrscht weiter Uneinigkeit darüber, ob ihre Landtagsabgeordneten eine Verfassungsänderung zur abgemilderte Schuldenbremse im Landtag mitragen sollen. Wird die Entscheidung nun doch allein der Fraktion überlassen? fragt heute das Neue Deutschland.
Unglücklich scheinen viele sächsische Genossen inzwischen mit der Entscheidung, sich an der konkreten Formulierung des Gesetzes nicht mehr beteiligt zu haben. Dessen Begründungstext gilt als schwach. »Wir hätten mehr bekommen können«, bedauert Regina Schulz, langjährige Vizepräsidentin des Landtags. Sie plädiert nun dafür, sich an der weiteren Gesetzesberatung eifrig zu beteiligen – und über Zustimmung oder Ablehnung erst am Ende zu entscheiden.
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Lasst doch mal die Abgeordneten Angeordnete sein und sich frei entscheiden!
Na, es würde trotzdem blöd rüberkommen, wenn sich ein Drittel enthält, ein Drittel ablehnt und ein Drittel zustimmt. Die Fraktion sollte sich schon auf eine Linie einigen, ob sie der Verfassungsänderung mehrheitlich zustimmt, ob sie sich mehrheitlich zur Ablehnung oder zur Enthaltung durchringt. Falls keine Einigung oder Verständigung möglich ist, wäre doch Enthaltung der beste Weg. Grüße, Andreas