26. March 2013 Rico Gebhardt, Tilman Loos

Tanzverbot in Sachsen am Karfreitag ist überlebtes Relikt

Am kommenden Karfreitag gilt in 16 Bundesländern ein sogenanntes Tanzverbot. In Sachsen gilt dieses Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen wie in 12 weiteren Bundesländern ganztägig. In Sachsen gilt neben dem Karfreitag ein Tanzverbot ebenfalls am Buß- und Bettag, am Totensonntag und am sogenannten Volkstrauertag. Nur am Karfreitag gilt das Tanzverbot jedoch ganztägig.

Dazu erklärt Tilman Loos, Pressesprecher des Jugendverbandes linksjugend ['solid] Sachsen: „Das Tanzverbot ist völlig anachronistisch. Gerade die arbeitsfreie Zeit an Feiertagen ist für viele eine Zeit der Freude und damit eben auch des Tanzens. Warum das Tanzen, egal an welchen Tagen, verboten werden sollte, ist gänzlich unverständlich. Das Tanzverbot gehört in Sachsen endlich abgeschafft“, so Loos.

Unterstützung erhält Loos vom Landesvorsitzenden der sächsischen LINKEN, Rico Gebhardt. Dieser erklärt: „Ich halte das für einen sinnvollen Vorstoß des Jugendverbandes. Das Tanzverbot ist tatsächlich ein überlebtes Relikt und kann schadlos abgeschafft werden. Selbst in Rom gibt es am Karfreitag Rockkonzerte und Partys in Bars - für diejenigen, die das wollen.“

Andere Länder hingegen sind noch restriktiver. In Baden-Württemberg beispielsweise gilt ein Tanzverbot an 18 Tagen. Das CSU-regierte Bayern kommt mit 9 Verbotstagen zwar nur auf die Hälfte, ist dafür jedoch mit 8 ganztägigen Verboten einsam an der Spitze.

„Es sollte allen selbst überlassen sein, wie Feiertage begangen werden. Die einen wollen im Stillen beten, andere eben Tanzen. Die verschiedenen Bedürfnisse stehen da nicht in einem Widerspruch zueinander. In Sachsen sind über zwei Drittel der Bevölkerung konfessionslos. Damit gehört Sachsen zu einem der konfessionslosesten Orte der Welt. Das macht es noch unverständlicher, warum ein religiös begründetes Tanzverbot für alle gelten soll“, sagt Tilman Loos.

Kategorien: Pressemitteilung

Kommentare

Reinhard Moysich 01.04.2015, 22:37 Uhr
Gravatar: Reinhard Moysich

Christliche Feiertage: rechtswidrig und unchristlich!

Alle staatlichen christlichen Feiertage (und damit auch Tanzverbote an diesen Tagen) sind verfassungswidrig, da das Bundesverfassungsgericht gerade erst vor kurzem geurteilt hat, dass auch das Christentum nicht bevorzugt behandelt werden darf (gemäß Grundgesetz-Art. 4, welcher jegliche Bevorzugung irgendeiner religiösen oder nichtreligiösen Weltanschauung verbietet).
Außerdem widerspricht das Bestehen auf eigener Bevorzugung massiv der christlichen Nächstenliebe, ohne die laut Bibel sich niemand Christ nennen darf!

REINHOLD STURM 05.04.2015, 14:14 Uhr
Gravatar: REINHOLD STURM

Anderen ist TANZ EXSTATISCHES GEBET - ALL SO LASSET UNS BETEN ! ! ! Denn das ist GOTT gefällig. SO HÖRE DENN, MENSCHHEIT: DEIN GOTT IST EIN LIEBEVOLLER, FREUNDLICHER GOTT, DER FREUDE HAT AN DEINER FREUDE ! ! !- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Wenn eigensüchtig haßvolle düstre leute ihn verleumden wollen zu einem eifersüchtig haßvollem popanz ist nichts als ein TEUFLISCHES SAKRILEG

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