17. January 2014 Volker Külow, Sören Pellmann

Staatsanwaltschaft klagt LINKE Stadträtin wegen Verwendung des Begriffs "Nazi" an

Justitia, Quelle: Lupo / pixelio.de

Quelle: Lupo / pixelio.de

Am Dienstag, den 21. Januar 2014, findet am Amtsgericht Leipzig ein Strafverfahren gegen die Stadträtin der Leipziger Linksfraktion Margitta Hollick statt. Hollick soll am 20. Juni 2012 am Rande der Stadtratssitzung im Neuen Rathaus einen damaligen NPD-Stadtrat als "Nazi" bezeichnet haben. Dafür erhielt sie ursprünglich einen Strafbefehl, in dem sie verpflichtet werden sollte, eine Geldstrafe von 1.600 Euro zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht mit der Verwendung des Begriffs "Nazi" den Tatbestand der Beleidigung verwirklicht.

Bekanntlich hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2012 festgestellt, dass aufgrund vorliegender Unterlagen davon auszugehen ist, dass die NPD eine Partei ist, die eine antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung vertritt und mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist. Deshalb reichte der Bundesrat, damit auch der Freistaat Sachsen, am 3. Dezember 2013 einen NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ein, mit dem die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt werden soll.

Vor diesem politischen Hintergrund ist es nicht nur nach unserer Beurteilung  die Anklageerhebung ein ungeheuerlicher juristischer und  rechtspolitischer Skandal. Wir halten – ebenso wie beispielsweise die Bundeszentrale für Politische Bildung ("Moderne Nazis – die NPD") die Verwendung des Begriffes "Nazi" zur Bezeichnung eines Parteimitgliedes bzw. parlamentarischen Funktionsträgers der NPD, insbesondere in der politischen Auseinandersetzung als Kommunalvertreter oder Parlamentarier selbstverständlich in jedweder Hinsicht für zulässig und legitim. Der Begriff ist offenkundig im allgemeinen Sprachgebrauch die häufigste und gängigste Abkürzung für Mitglieder und Sympathisanten dieser verfassungsfeindlichen Partei, die sich darüber hinaus gelegentlich sogar selbst als "Nazis" bezeichnen.

Wir fragen daher die Staatsanwaltschaft Leipzig: wie soll man alternativ "Nazis" nennen? Margitta Hollick, deren Vater während der Nazi-Zeit im Gefängnis saß, gehört angesichts dieser Prozessfarce unsere ganze Solidarität sowie umfängliche politische, juristische und finanzielle Unterstützung. Wir rufen die Mitglieder und Sympathisanten unserer Partei sowie alle Leipziger AntifaschistInnen auf, diese Unterstützung am Dienstag zum Prozessauftakt vor Ort unter Beweis zu stellen.

Völker Külow
Stadtvorsitzender DIE LINKE. Leipzig

Sören Pellmann
Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. im Stadtrat zu Leipzig

Das Strafverfahren findet am Dienstag, den 21. Januar 2014, um 10.30 Uhr vor dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, Sitzungssaal 250 statt.

Kategorien: Antifaschismus, DIE LINKE., Sachsen

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