So nicht! Menschen in prekären Arbeits- und Lebensverhältnissen nicht gegen Geflüchtete aufhetzen!
Im öffentlichen Diskurs wird für viele Beschäftigte, Arbeitssuchende und in prekären Lebensverhältnissen lebende Menschen eine neue Gefahr an die Wand gemalt: die Verdrängung durch die in Deutschland ankommenden Geflüchteten. So wird Angst geschürt, der eigene Arbeitsplatz sei in Gefahr oder man würde eine neue Arbeitsstelle nicht erhalten, weil diese einem Geflüchteten vergeben werden könnte. Zunehmende Brisanz erhalten solche Vorbehalte durch die aktuellen Vorschläge, Geflüchtete aus der Tarifbindung zu nehmen oder vom Mindestlohn auszuschließen.
Dazu erklärt die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Betrieb und Gewerkschaft Sachsen und Mitglied des Landesvorstandes, Marianne Küng-Vildebrand:
"Wir stehen an der Seite der prekär lebenden Menschen, ganz egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität die Betroffenen haben. Armut diskriminiert. Armut entwürdigt. Armut schließt aus und Armut macht ohnmächtig.
Von Anfang war es Teil der Bemühungen von Bewegungen wie PEGIDA und LEGIDA, die hier in Bedrängnis geratenen Menschen gegen Geflüchtete, die in Todesangst ihre Heimat verlassen mussten, aufzuhetzen. Lautstarke Überlegungen, Geflüchtete vom Mindestlohn oder der Tarifbindung auszuschließen, sind hierbei Wasser auf die Mühlen derer, die die Schwächsten in der Gesellschaft gegeneinander ausspielen wollen. Solchen Überlegungen erteilen wir eine klare Absage!
Solidarität, Unterstützung und Hilfe stehen allen Menschen in Not zu, ob Harz-IV EmpfängerInnen, AufstockerInnen, LeiharbeiterInnen, befristet Beschäftigten oder Geflüchteten. Egal ob aus Deutschland oder aus einem anderen Land stammend. Geflüchtete, die in Arbeit kommen, müssen wie alle anderen Beschäftigten bezahlt und behandelt werden.
Asylsuchende dürfen nicht als billige Arbeitskräfte und Lohndrücker missbraucht werden und in Konkurrenz zu den hiesigen Beschäftigten gebracht werden. Das ist ungerecht, sowohl gegenüber den mittellosen Geflüchteten als auch gegenüber den deutschen Beschäftigten.
Der Mindestlohn ohne Ausnahmen und geltende Tarifverträge sollen für alle Arbeiterinnen und Arbeiter gleichermaßen gelten."
Kategorien: Pressemitteilung, Antirassismus, Arbeit, Soziales
Kommentare
Keine Kommentare zu diesem Beitrag
Hinterlassen Sie einen Kommentar