Ein Schutzschirm für die Datschen!
Die gute alte Datsche ist in Gefahr! Nach derzeit geltendem Recht droht den Datschenbesitzern im Land ab dem 4. Oktober 2015 die kalte Enteignung. Ohne, dass sie sich dagegen wehren könnten. Natürlich fällt eine solche Regelung nicht vom Himmel, sondern ist - genau 25 Jahre nach der Wiedervereinigung - politisch erklärter und gesetzlicher Wille. Die sächsische Staatsregierung zeigt - trotz parlamentarischer Initiativen der LINKEN - kein Interesse, daran etwas zu ändern!
Noch vor ein paar Jahren galten die Datschen als DDR-Überbleibsel und hin und wieder wurde die "Laubenpieperei" auf den sogenannten Erholungsgrundstücken belächelt. Aber schon längst sind Datschen als Ort der Erholung keine Domäne der Älteren. Viele junge Familien haben sich mit der Übernahme von Datschen einen Ort des Treffens und Ausspannens vom Alltag gesucht und geschaffen. Viele der Datschengemeinschaften bedeuten ehrenamtliches Engagement, Gemeinschaft, Zusammenhalt, Austausch, Artenvielfalt, frische Luft, Ruhe, knackiges Obst und Gemüse und ein Stücke Land und Freiheit am Rande der Stadt.
Es war eine Eigenheit des DDR-Rechts, dass das Eigentum an Grund und Boden und der darauf errichteten Gebäude auseinanderfallen konnten. Denn, sofern es sich um sogenannten volkseigenen, genossenschaftlichen oder im Eigentum von gesellschaftlichen Organisationen befindlichen Grund handelte, durfte dieser nicht veräußert werden. Trotzdem wurde dieser Grund genutzt: Für Garagen, für Eigenheime, aber auch für Erholungsbauten: Die Datschen.
Um ihr Eigentum an diesen Gebäuden dauerhaft zu sichern, wurden den Nutzern der Grundstücke im Zivilgesetzbuch der DDR hohe Schutzstandards eingeräumt. Die Nutzungsverträge für die Grundstücke waren nahezu unkündbar. Im Vertrauen auf diese Eigentümerähnliche Stellung haben die Nutzer auf diesen Grundstücken enorme Investitionen getätigt und auf eigene Kosten Lauben, Datschen, Garagen und Eigenheime errichtet.
Das wusste auch die letzte Regierung der DDR unter Lothar de Maiziere und bestand darauf, dass die Datscheneigentümer im Einigungsvertrag berücksichtigt wurden: Alle Gebäude, die bis zum 3. Oktober 1990 auf eben solchen Grundstücken errichtet wurden, sollten auch danach unabhängig von wechselnden Besitzverhältnissen des Grundstückes Eigentum der Nutzer bleiben. Diese Regelung war, ist und bleibt richtig. Sie trug der gelebten Realität in der DDR Rechnung.
Bereits 1994 erklärte man diese Regelung des Einigungsvertrages für lediglich vorläufig, so dass ab dem 3. Oktober 2015 die Kündigung des Nutzungsvertrages eines Grundstückes unter den Allgemeinen Bestimmungen des BGBs der BRD möglich würde. Mit dieser Kündigung ginge das Eigentum an den auf dem Grundstück errichteten Gebäuden auf die Besitzer des Grundstückes über. Verlangt der Grundstückseigentümer den Abbruch der Gebäude bei Kündigung des Nutzungsvertrages, so hätten die Nutzer diesen Abbruch zu bezahlen. Ein ganz besonderes Geschenk zum Tag der Deutschen Einheit.
Das Kündigungsschutzmoratorium für alle Datschen zu verlängern war das Anliegen einer Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg, vertreten durch den LINKEN Justizminister Helmuth Markov. Auch die Abbruchkosten sollten bei Beendigung des Nutzungsvertrages nicht mehr den Nutzern auferlegt werden. Diese Initiative fand trotz anfänglicher Widerstände auch aus Sachsen zwar Zustimmung im Bundesrat, wurde jedoch mit den Stimmen der CDU-SPD-Koalition im Bundestag abgelehnt. Deshalb verlangte die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag nunmehr, dass wenigstens der Freistaat Sachsen auf eine Kündigung der Nutzungsverträge für auf seinen Grundstücken befindliche Datschen verzichtet und den sächsischen Kommunen das Gleiche zu empfehlen. Doch selbst dazu konnte sich die sächsische CDU-SPD-Koalition nicht durchringen.
Was passiert, wenn der Kündigungsschutz Ende 2015 ausläuft? Dann werden die Eigentümer die Herausgabe des Landes einschließlich der Gebäude verlangen! Gerade dann, wenn sich diese Datschen auf öffentlichem Grund befinden, handeln Freistaat und Kommunen also offensiv gegen die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Das können und wollen wir nicht akzeptieren. Wir bleiben dran: Nur eine Verlängerung des Kündigungsschutzmoratoriums und eine Neuregelung der Übernahme der Abbruchkosten wird den Interessen der Datschenbesitzer im Lande gerecht. Was im Einigungsvertrag versprochen wurde, kann nicht einfach durch die Hintertür gebrochen werden. Denn auch für die Grundstückseigentümer gilt der Satz: Eigentum verpflichtet.
Kategorien: Sachsen, Bundespolitik
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