Zur Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, keine Neuwahlen in Sachsen durchführen zu lassen, erklärt Thomas Dudzak, Landesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE. Sachsen:
„Die Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes haben wir erwartet, dennoch gibt uns diese Entscheidung nunmehr Rechtssicherheit: der nächste Landtagswahlgang wird 2019 stattfinden.
Schon der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags, hatte sich die Entscheidung dieser Frage nicht leicht gemacht. Die Folge war eine lange Prüfdauer des Verfahrens. Ich konnte selbst an den öffentlichen Anhörungen des Verfahrens teilnehmen und habe so erlebt, wie die mangelnde Kooperationsbereitschaft und die immer wieder widersprüchlichen Angaben seitens der VertreterInnen der AfD das Verfahren erschwert haben.
Dass das Gericht entgegen des Wahlprüfungsausschusses nun auf einen Verfahrensfehler abstellt, zeigt, wie undurchsichtig die bisherigen Regelungen zu den Kompetenzen von Vertrauenspersonen sind. Nicht umsonst hat die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeitet, der die bisher fast unbegrenzten und undurchsichtigen Rechte der Vertrauensperson eingrenzt. Es ist nun Aufgabe der anderen Fraktionen im Landtag, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen.“
Keine Kommentare zu diesem Beitrag
Hinterlassen Sie einen Kommentar