Am kommenden Karfreitag zeigt sich erneut, dass die Trennung von Kirche und Staat noch lange nicht vollzogen ist. Wie in jedem Jahr gilt in allen 16 Bundesländern ein sogenanntes Tanzverbot. In 12 Bundesländern, darunter Sachsen, gilt ein ganztägiges Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen. Öffentliche Tanz- oder Sportveranstaltung, aber auch die Aufführung bestimmter Filme oder Musik ist an diesem Tag untersagt. Hierzu erklärt Thomas Dudzak, Landesgeschäftsführer der DIE LINKE. Sachsen:
„Das Tanzverbot ist absoluter Anachronismus. Zwei Drittel der sächsischen Bürger*innen sind konfessionell nicht gebunden. Das macht Sachsen zu einem der am wenigsten religiösen Orte der Bundesrepublik. Ein religiös begründetes gesetzliches Tanzverbot fällt da absolut aus dem Rahmen. Jedem Menschen sollte es selbst überlassen werden, wie er oder sie Feiertage begeht. Ob Tanzveranstaltung oder stilles Gebet, die verschiedenen Bedürfnisse stehen nicht in Widerspruch zueinander. Vielmehr sind sie Ausdruck von Individualität, die die persönliche Ausgestaltung des Feiertages widerspiegeln sollte.
Die religiöse Verordnung eines Tanzverbotes greift in das Recht der individuellen Selbstbestimmung ein und ist damit in einem Land, das sich selbst als Säkularstaat bezeichnet, fehl am Platze. Selbst in mehrheitlich katholisch geprägten Ländern ist ein solches Verbot nicht üblich. So kann man in Rom selbstverständlich auch am Karfreitag Partys oder Rockkonzerte besuchen – jedenfalls all diejenigen, die das wollen. Das Tanzverbot gehört deshalb abgeschafft. Es ist Zeit für eine konsequente Trennung von Kirche und Club!“
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