20. February 2014

Zwangsverrentung mit 63 rechtskonform?

Aktuelles vom Sprecherrat:

§ 12a SGB II schreibt vor, dass Hartz IV-Bezieher mit 63 Jahren in Rente gehen müssen, wenn für sie nicht einer der wenigen dort genannten Ausnahmen zutrifft. Die Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente können bei einer Rente ab 67 bis 14,4 % betragen! Außerdem ist nicht sicher, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich Sozialhilfe gezahlt wird, falls die vorgezogene Rente das Existenzminimum unterschreitet.

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) hält den § 12a SGB II für nicht vereinbar mit anderweitig geltendem Recht und empfiehlt, Widerspruch einzulegen.
Dorothea Wolff, 18.02.2014

Hier findet ihr ein Informationsblatt der KOS mit Hinweisen für Betroffene:

Infoblatt

 

 

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