27. September 2016

"Wohnen als soziales Problem"

Veranstaltung unserer Landtagsfraktion unter Mitwirkung der AG KdU unserer LAG

Einen Großteil des Arbeitslosengeldes macht die Mietzahlung aus. Die Jobcenter haben die Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung zu zahlen, "soweit diese angemessen sind". Die Höhe dieser Angemessenheit legt aber - im Gegensatz zur Höhe der Regelleistungen und der Mehrbedarfe - nicht der Gesetzgeber fest, sondern Kreisräte und Räte kreisfreier Städte haben sie zu bestimmen. Und zumindest in Ostdeutschland sind auch immer Mitglieder der Linkspartei dabei. Sie beschließen also mit darüber, welche Wohnung sich ein Hartz IV-Empfänger leisten kann!

Für die Ermittlung dieser angemessenen Mietkosten existieren Rechtsvorschriften im Sozialgesetzbuch II und in Urteilen des Bundessozialgerichtes. Die zu kennen und Verstöße gegen sie in den Methodenberichten der KdU-Angemessenheitsermittlungen der beauftragten Firmen zu entdecken, erfordert ein beträchtliches Maß an Mühe und Arbeit. Diese Arbeit ist aber wichtig, denn die Verwaltungen wollen Geld sparen, und das spart man am günstigsten bei Hartz IV-Betroffenen, denn die haben ja kaum eine Lobby, und da die Rechtsvorschriften so kompliziert sind, erkennt doch keiner die Rechtsverstöße.

Sind rechtswidrige KdU-Angemessenheitswerte beschlossen, gibt es nur noch die Möglichkeit, dass Betroffene Klage erheben. Hier sind nun wieder die Berater von Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfängern gefordert.

Zur Unterstützung der Kreistags- und Stadtratsmitglieder kreisfreier Städte hatte die Arbeitsgruppe KdU der LAG Hartz IV in den letzten Jahren das Kommunalpolitische Forum Sachsens gedrängt und unterstützt, jährliche Weiterbildungen zur KdU-Angemessenheitsermittlung zu veranstalten, mit unterschiedlichem Erfolg. Erstmalig haben nun in diesem Jahr die beiden für Soziales zuständigen Mitglieder unserer Landtagsfraktion Janina Pfau und Susanne Schaper eine Veranstaltung im Sächsischen Landtag organisiert, die über Anforderungen an die Ermittlung der angemessenen Miethöhen für Sozialhilfe- und Hartz IV-Betroffene informierte. Eingeladen hatte unsere Landtagsfraktion Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitsloseninitiativen, Wohlfahrtsverbänden, Kommunalpolitiker und MitarbeiterInnen in sozialen Beratungsstellen (Arbeitslosenberatung, Schuldner- und Insolvenzberatung).

Nach der Eröffnungsrede von Susanne und einem Einführungsvortrag von Janina über soziale Probleme des Wohnens bei Hartz IV informierte Rechtsanwalt Obermaier aus Leipzig über Anforderungen an das sogenannte schlüssige Konzept, also über rechtssichere Verfahren zur KdU-Angemessenheitsermittlung. Besonders interessant waren seine Ausführungen über eine Vielzahl von Entscheidungen sächsischer Gerichte, die Rechtsfehler bei KdU-Ermittlung verschiedener Kreise festgestellt und daraus abgeleitete KdU-Richtwerte bereits außer Kraft gesetzt hatten. Daran knüpfte ich mit meinem Vortrag über "Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung" an, den ich bereits im Vogtlandkreis vor Sozialberatern, der Arbeitsloseninitiative und vor unserer Kreistagsfraktion gehalten hatte. Es schloss sich eine äußerst rege Diskussion an, in der auch konträre Standpunkte vorgetragen wurden und Wissenslücken geschlossen werden konnten.

Es war eine gut besuchte und ergebnisreiche, also eine gelungene Veranstaltung, wir bedanken uns bei Janina, Susanne und den beteiligten Fraktionsmitarbeitern! Die Arbeitsgruppe KdU unserer LAG Hartz IV wird sich dafür einsetzen, dass es jährlich Fortsetzungsveranstaltungen geben wird, Stoff und Probleme gibt es zur KdU-Problematik in großer Anzahl!

Zusätzlich zu dieser zentralen Veranstaltung bietet die Arbeitsgruppe KdU der LAG Hartz IV dezentrale Gespräche zu häufigen Rechtsfehlern bei der KdU-Angemessenheitsermittlung an, insbesondere Fraktionen der sächsischen Kreise und kreisfreien Städte sollten in Vorbereitung von bevorstehenden Neuermittlungen angemessener KdU-Mieten davon Gebrauch machen (Die Power-Point-Präsentation zum Gespräch, Stand 10.08.2016, findet ihr zur Information hier). Interessierte wenden sich bitte an mich: dorthea.wolff@arcor.de oder 03744 - 80116.

Dr. Dorothea Wolff

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