12. May 2014

Vollbiologische dezentrale Abwasserentsorgung für Hartz IV-Empfänger u.a.

Die Regionalgruppe Vogtland berichtet:

Besitzer von Eigenheimen, die nicht an einen zentralen Abwasserkanal angeschlossen sind, müssen bis 31.12.2015 ihre Kleinkläranlage (KKA) mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe aufrüsten, eine vollbiologische KKA kaufen oder sich eine abflusslose Grube zulegen. Bezieher von Hartz IV, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld haben dabei Anspruch auf Unterstützung:

  • Die Leerungskosten für abflusslose Gruben müssen als Betriebskosten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) anerkannt werden, wenn dadurch nicht die monatlichen Angemessenheitsrichtwerte der KdU überschritten werden,

  • Die Kosten für die Anschaffung einer vollbiologischen Kleinkläranlage müssen Jobcenter bzw. Sozialämter den Bürgern, die nicht mehr als das Existenzminimum erhalten (also Hartz IV usw.) und die kein Vermögen besitzen, zumindest teilweise als einmaligen Bedarf für die Aufwendungen der Unterkunft erstatten.

Das sind zwei von 12 Forderungen einer neugegründeten AG Kommunalabgaben bei der Partei DIE LINKE im Vogtland. Für beide Forderungen gibt es Rechtsgrundlagen, möglicherweise muss deren Durchsetzung aber eingeklagt werden. Hartz IV-Berater unserer Partei werden dabei helfen.

Hier geht es zu den 12 Forderungen:

Forderungen

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