Aktuelles vom Sprecherrat:
In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "AG Rechtsvereinfachung im SGB II" hat Sachsen einen einzigen Vorschlag zur Änderung von SGB II unterbreitet: für Klagen solle künftig eine Gebühr erhoben werden. Dagegen hatte das Sozialforum Göltzschtal (Vogtlandkreis) in seiner Bürgerversammlung am 3. Februar 2014 in einem Brief an die Sächsische Sozialministerin protestiert. Jetzt kam die Antwort, unter anderem heißt es: "Die Vorschläge des Freistaates Sachsen sowie von Rheinland-Pfalz wurden bereits in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ...besprochen. Für die Vorschläge fand sich keine Mehrheit, so dass der Freistaat Sachsen sein Ansinnen in dieser Form nicht mehr weiter betreiben wird." Klingt erst einmal gut. Aber was heißt: "in dieser Form?" Wir werden nachfragen und, wenn notwendig, weiter protestieren.
Dorothea Wolff. 01.03.2014
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