Die Regionalgruppe Vogtland zweifelt - Regelsatz noch grundgesetzkonform? Gedanken zum Urteil des BVerfG vom 23. Juli 2014:
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes seien derzeit noch verfassungsgemäß, urteilen die Richter, wir aber bezweifeln, dass sie verfassungsgemäß ermittelt wurden:
Aus dem Konsumverhalten von RentnerInnen auf die zur Lebenshaltung notwendigen Aufwendungen jüngerer Männer schließen zu können, ist weder logisch erklärbar noch wissenschaftlich nachweisbar. Im Gegenteil liegen genug Erkenntnisse auch wissenschaftlicher Institute vor, die das ausdrücklich verneinen und den Unterschied mit 20% geringeren Ausgaben bei den Rentnern auch noch beweisen können. Auch Studenten sollen nach dem Willen der Regelsatzermittler ein vergleichbares Ausgabeverhalten wie arbeitsfähige Hilfebedürftige, also Langzeitarbeitslose haben. Also ist Mensaessen, selten eigene Haushaltsführung und der regelmäßige Besuch im Hotel Mama die Lebensrealität der ALG II-Empfänger? Wer das ernsthaft annimmt, hat entweder ein gestörtes Verhältnis zur Realität oder sitzt in einem Bundesministerium. Jedenfalls geht das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz davon aus und nimmt in die "Referenzgruppe", die stellvertretend für alle "Bedürftige" steht (also Arbeitsfähige Hilfebedürftige - d.h. über 15 und unter 65 (67) Jahre alt) 38% Rentner und rd. 19% Studenten auf, zusammen 57% und damit über die Hälfte. Diese "Haushalte" zeichnen sich durch nachgewiesen abweichend niedrigere Ausgaben gegenüber der eigentliche Zielgruppe aus. Allerdings benutzen, wenn man den aussagefähigen und korrekten Zahlen der Regelsatzermittler folgt, auch nur 87% der Bundesbürger Toilettenpapier. Wenn man das glaubt, kann man auch die durch Einkäufe bei der Tafel zum Teil drastisch reduzierten Lebensmittelaufwendungen als normal und für alle Deutschen üblich betrachten. Mir wird nur bange, wenn das als grundgesetzkonform abgesegnet wird.
(Ergebnis der Recherchen von Wolfgang Waitz, Mitglied der Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV)
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