12. November 2015

Referentenentwurf zur 9. Änderung des SGB II

In unserer Zusammenkunft am 9.11. haben wir, die Regionalgruppe Vogtland der LAG, den Referentenentwurf zur 9. Änderung des SGB II (der sogenannten Rechtsvereinfachung des SGB II) diskutiert, den Harald Thome in seinen Newslettern veröffentlicht hat. Es ist zwar noch nicht die Fassung, die als Entwurf dem Bundestag vorgelegt werden wird, trotzdem ist eine unverzügliche Auswertung wichtig, damit wir uns rechtzeitig auf Änderungsforderungen vorbereiten können. Vermutlich wird die Zeitspanne der Diskussion im Bundestag recht kurz sein. Damit wird auch nur wenig Zeit für die Erarbeitung von Änderungsanträgen bleiben.

Vor allem bedauern wir, dass die in der fast zweijährigen Vorbereitungsphase der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagene Rücknahme des Sondersanktionsrecht für Jugendliche durch das Veto des bayrischen Ministerpräsidenten aus dem Referentenentwurf gestrichen wurde, unserer Meinung nach ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verankerte Gleichheitsgebot.

Genauer haben wir uns mit den geplanten Änderungen zu Kosten der Unterkunft und Heizung beschäftigt. Im Gegensatz zu veröffentlichten Stellungnahmen sehen wir in dem aktuellen Material keine Verschlechterungen für Hartz IV-Betroffene. In künftigen Fassungen wollen wir aber nicht nur eventuelle Änderungen des Gesetzesentwurfs kritisch verfolgen, sondern auch die Gesetzesbegründungen, denn sie spielen eine wichtige Rolle für die künftige Gesetzesauslegung.

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