29. June 2013

Rechtswidrigkeiten bei der Ermittlung der Regelleistungen

Aus unserer Mitgliederversammlung vom 29. Juni 2013

 

1. Vortrag und Diskussion zu Rechtsverstößen bei der Ermittlung der ALG II-Regelsätze

Unser Mitglied Wolfgang Waitz informierte u.a. über folgende Rechtswidrigkeiten:

  1. Auswahl der Referenzgruppe: z.B. führt die Erfassung der Verbrauchsausgaben von Rentnern und Studenten, die in hoher Anzahl in der Statistik enthalten sind, zu Verzerrungen, denn sie kaufen weniger als Arbeitsslose benötigen,
  2. Beobachtungszeitraum ist zu kurz
  3. fehlende Korrektur der Verbrauchsaufzeichnungen: Wirtschaftliche Gesamtrechnungen führen zu höheren Ergebnissen als die EVS-Auswertung,
  4. Abschläge: Gegenstände, die für Arbeitssuchende und Arbeitnehmer (Aufstocker) existenznotwendig sind, wie Kauf und Haltung eines Autos oder eines Computers, wurden gestrichen.

Das Ergebnis: die erforderlichen Verbrauchsausgaben der Zielgruppe wurden ungenügend erfasst, das führte zu einem deutlich zu niedrigen Regelsatz.

Hier einige Kuriositäten der Ermittlung:

  • nur 92,6% der deutschen Haushalte verfügen über einen Stromanschluss,
  • nur 57,7% der Haushalte besitzen einen Radio- oder Fernsehempfänger (Ausstattungsgrad deutscher Haushalte mit Radio- und Fernsehempfängern ca. 95% lt. Statistischem Bundesamt),
  • nur 87% der Bundesbürger benutzen Toilettenpapier,
  • nur 54,7% haben Versicherungen einschließlich Haftpflicht und Hausrat (31%),
  • 0,2 % der Haushalte benötigen keine Nahrungsmittel,
  • Kühlschränke und Waschmaschinen werden nur aller 70 Jahre gekauft (ein Gerät fürs Leben!).

Wolfgang Waitz hat eine Klage gegen die Ermittlung der Regelleistungen eingereicht.

Ein Klagemuster findest du hier:

Regelleistungsermittlung

 

2. Forderungen

Unter anderem wurde ein Brief an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales verabschiedet mit der Forderung, durch eine Erweiterung der Gesetzesauslegung die Lernförderung (Nachhilfestunden) allen Schülern und Schülerinnen von Familien, die Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten zu gewähren, wenn die Lehrer einschätzen, dass sich durch diese Förderungen das Leistungsniveau der Betreffenden erhöhen kann.

Wichtig wäre, dass ein entsprechender Brief von vielen Betroffenen geschrieben würde.

Den Brief, auch zum Kopieren, findest du hier:

Brief

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