Proteste können Erfolg haben!
Auf Anregung der Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV beschloss das Sozialforum Göltzschtal bei seiner Veranstaltung im Dezember 2015 einen Protestbrief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Kritisiert wurde die geplante Abschaffung der sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft, denn dies träfe Minderjährige hart, deren Eltern getrennt leben und ALG II beziehen. Der Elternteil, bei dem sich das Kind die meiste Zeit aufhält, soll nach Plan der Bundesregierung die volle Leistung für das Kind erhalten, der umgangsberechtigte Elternteil hingegen nichts. Nur wenn das Kind in gleichem zeitlichen Umfang von beiden getrennten Partnern betreut wird, was wohl selten der Fall ist, bekämen beide Elternteile die Hälfte der Leistung für das Kind vom Jobcenter überwiesen.
Im Protestbrief haben wir gefordert, dem Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, die volle Regelleistung des Kindes zu gewähren und dem Elternteil mit Umgangsrecht einen Mehrbedarf für die Betreuung des Kindes zuzugestehen. Mit dieser Forderung haben wir uns der Forderung des DGB, des Vereins alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, des Juristenbundes und des Familiengerichtstages angeschlossen.
Die Anerkennung eines Mehrbedarfs für den Umgangsberechtigten und die Zahlung der Leistung im vollen Umfang für den sorgeberechtigten Partner könnte nicht nur Bürokratie abbauen, sondern würde auch die Eltern entlasten. Letzten Endes sind die Leidtragenden die Kinder.
Auf das Schreiben bekamen wir Antwort aus dem Büro von Andrea Nahles. Der Mitarbeiter schreibt:
„Zum Referentenentwurf des 9. SGB II-Änderungsgesetzes sind zahlreiche Stellungnahmen u.a. zum Umgangsrecht mit minderjährigen Kindern eingegangen. Diese Stellungnahmen werden z.Zt. durch die Bundesregierung geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, so dass ich Ihnen zu ggf. möglichen Änderungen der Regelungen zum Umgangsrecht im Vergleich zum Referentenentwurf noch keine weiteren Auskünfte geben kann“
Im 86seitigen Kabinettsentwurf zum SGB II-Änderungsgesetz vom 3.2.2016 ist der obengenannte Passus aber nicht mehr enthalten.
Für den Fall, dass in der derzeit laufenden Diskussion innerhalb der Bundesregierung die ursprünglich geforderte Passage nicht wieder aufgenommen wird, haben die protestierenden Sozialverbände, der DGB, der Juristenverbund und auch das Sozialforum Göltzschtal wenigstens einen Teilerfolg erreicht: die Beibehaltung der aktuellen Gesetzeslage, bei der die Jobcenter die anteiligen Regelleistungen den Elternteilen überweisen müssen.
Sobald der Gesetzesentwurf in den Bundestag eingereicht ist, werden sich die Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV und das Sozialforum Göltzschtal mit weiteren Forderungen an die Bundestagsfraktionen wenden. Dann werden wir alle Leser des „Vogtlandboten“ um Unterstützung der Forderungen bitten!
Einzelproteste helfen kaum, massenhafte Forderungen können Erfolg haben!
Kathrin Kosche und Dr. Dorothea Wolff
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