24. April 2014

Kein Ausschluss der Hartz IV-Empfänger vom Mindeslohn!

Aktuelles von der Regionalgruppe Vogtland unserer LAG:
Protestbrief an die Bundessozialministerin:

 

"Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

 

mit Entsetzen haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass im obengenannten Gesetzesentwurf das Recht auf Mindestlohn für Langzeitarbeitslose im ersten Halbjahr einer Neueinstellung nicht gelten soll.


Wir sehen darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und damit eine verfassungswidrige Diskriminierung der Langzeitarbeitslosen.


Außerdem befürchten wir, dass Unternehmen bei dieser Regelung aus Wirtschaftlichkeitsgründen für bestimmte Arbeiten dann nur noch Hartz IV-Empfänger einstellen: Nach Ablauf der für die Minderbezahlung vorgesehenen 6 Monate entlassen sie diese, um neue Langzeitarbeitslose einzustellen.


Wir ersuchen Sie nachdrücklich, durchzusetzen, dass dieser Passus zurückgewiesen und gestrichen wird.


Mit freundlichen Grüßen


i.A. Kathrin Kosche, i.A. Wolfgang Waitz"

 

Inhaltsgleiche Protestschreiben wurden an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen gesendet.

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