09. May 2017

Hartz IV und Kosten der Unterkunft auch bei 40-Stunden-Woche

In Vorbereitung auf den Bundestagswahlkampf haben Vertreter der sächsischen LINKEN Standpunkte zur Wohnungspolitik erarbeitet. In dieses Konzept sind Forderungen unserer AG KdU aufgenommen worden.

" ... Kosten der Unterkunft - Wohnen für Erwerbslose bezahlbar machen!

Grundsätzlich will die LINKE das Hartz IV-System und damit auch die jeweiligen Regelungen für die "Kosten der Unterkunft" abschaffen und durch gute Arbeit, eine bessere Erwerbslosenversicherung und eine bedarfsgerechte individuelle Mindestsicherung ohne Sanktionen und Kürzungen ersetzen.

Die Höhe soll derzeit 1.050 Euro pro Monat betragen und für Erwerbslose, aufstockende Erwerbstätige, Langzeiterwerbslose und Erwerbsunfähige gelten. Davon können die Menschen sowohl den Bedarf zum Leben als die Bruttowarmmiete bestreiten. Bei Bedarf würde zusätzlich ein Wohngeld gezahlt. Kurzfristig sind Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems notwendig: Die Kosten der Unterkunft werden häufig systematisch heruntergerechnet und den demokratisch gewählten Kreis- oder Stadträt*innen häufig nicht einmal mehr zur Entscheidung vorgelegt. Vorschläge von Jobcentern, nach denen erwachsene Langzeiterwerbslose einen Wohnraum von nur 24 qm anmieten sollen, der preislich innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegt, sind einfach herzlos.

Auch in Sachsen häufen sich Hinweise, dass Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, zum Umzug gezwungen werden. Die Prüfung der Verfügbarkeit von menschenwürdigen und angemessenen Wohnraum, der den Mindestanforderungen entspricht, muss sorgfältiger erfolgen. Wir wollen nicht nur eine rechtskonforme Ermittlung, sondern die Erhöhung der Mietobergrenzen. Alle angemessenen Wohnkosten sind zu ersetzen. Maßstab für die Mietkosten soll der Mittelwert der ortsüblichen Vergleichsmiete sein. Dabei wird die Bruttowarmmiete berücksichtigt, d. h. ein wechselseitiger Ausgleich von Kaltmiete, Heiz- und Nebenkosten ist bei Überschreitung der Angemessenheitsgrenze möglich. Heizkosten sind in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu finanzieren.

DIE LINKE streitet dafür, dass Zwangsumzüge von Hartz IV-Beziehenden vermieden werden und setzt sich auf kommunaler Ebene für höhere Angemessenheitsgrenzen bei den "Kosten der Unterkunft" ein.

Außerdem müssen auch junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, die ALG II beziehen, das Anrecht auf eine eigene Wohnung haben und dürfen nicht gezwungen werden, bei ihren Eltern wohnen zu bleiben. Dies behindert junge Menschen nicht nur in einer eigenständigen und selbstbestimmten Entwicklung, es führt auch zum Anstieg der Wohnungslosigkeit in dieser Altersgruppe ..."

Dr. Dorothea Wolff

 

 

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