14. August 2014

Hartz IV-Betroffene 1/2 Jahr kein Anrecht auf Mindestlohn

Die Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV hat Post aus dem BMAS erhalten: Der beauftragte Referatsleiter informiert:

  • Der Ausschluss der Langzeitarbeitslosen vom Mindestlohn in den ersten 6 Arbeitsmonaten soll "einen Beitrag zur nachhaltigen Integration der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt leisten",

  • "Die Bundesregierung wird in den nächsten Jahren sehr genau beobachten, ob die Regelung diesem Anspruch gerecht werden kann."

Unsere Regionalgruppe hat geantwortet,

  • dass bei dieser Regelung anzunehmen ist, dass ehemalige Langzeitarbeitslose entlassen werden, nachdem sie 1/2 Jahr für Dumpinglöhne gearbeitet haben, dafür stellen die Betriebe wieder Langzeitarbeitslose ein. Das entspricht dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, dem zu folgen den Firmenleitungen nicht einmal verübelt werden kann.

  • Wir protestieren weiter gegen diese Regelung und erwarten, dass die angekündigte Beobachtung transparent erfolgt, also der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

     

Der Antwortbrief unserer Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV:

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

für die Antwort Ihres Mitarbeiters Herrn Böttcher, welche wir mit großem Interesse zur Kenntnis genommen haben, möchten wir uns bedanken.

Es ist sehr bedenklich, dass Sie sich für eine Durchsetzung von Ausnahmen beim Mindestlohn weiterhin einsetzen.

Sie schreiben uns, dass der Gesetzentwurf diese Ausnahme für die ersten sechs Monate der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorsieht, die unmittelbar zuvor langzeitarbeitslos gewesen sind, um in der Einführungsphase des Mindestlohnes einen Beitrag zur nachhaltigen Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt zu leisten.

Interpretieren wir Ihre Ausführungen so richtig, dass Sie vorhaben, den Billiglohnpool für Unternehmen weiter auszubauen?

Wir verstehen Sie so, dass Langzeitarbeitslose besser integriert werden können, indem es für die Arbeitgeber sehr rentabel wirkt, ihre Arbeitskräfte alle sechs Monate gegen andere Arbeitslose auszutauschen. Aus dem Kreislauf zwischen Dumpinglohn und Arbeitslosigkeit auszubrechen, wird somit unmöglich gemacht.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Kathrin Kosche                                            i.A. Rainer Tuma

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