29. June 2013
Durchführungsvorschriften zu den KdU für Hartz IV-Betroffene
Aus unserer Weiterbildungsveranstaltung zu den KdU vom 29. Juni 2013
Rechtsanwältin Frau Brewig-Lange gab einen Überblick über die wichtigsten Durchführungsbestimmungen zu den KdU. Für die Ausarbeitung dieser Durchführungsvorschriften sind die kommunalen Träger (die Verwaltungen der Landkreise und der kreisfreien Städte) verantwortlich. Dazu gehören z.B.
1. Unterkunftskosten
- Ermittlung der Richtwerte (Angemessenheitswerte, Nichtprüfungsgrenzen)
- Besonderheiten des Einzelfalls, die ein Überschreiten der Unterkunftskosten-Richtwerte (für die Bruttokaltmiete) rechtfertigen
- Prüfung der Angemessenheit
(1) Prüfung, ob die tatsächliche Bruttokaltmiete den Richtwert übersteigt, wenn das zutrifft:
(2) Prüfung, ob eine Besonderheit des Einzelfalls vorliegt,
(3) Prüfung, ob auf dem aktuellen Wohnungsmarkt im Vergleichsgebiet angemessene Wohnungen zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, muss das Jobcenter die tatsächlichen Mietkosten übernehmen, ansonsten erfolgt
(4) Einleitung eines Kostensenkungsverfahrens: Anhörung des ALG II-Empfängers, ob nicht doch eine Besonderheit des Einzelfalls vorliegt, wenn nicht:
(5) Prüfung der Zumutbarkeit des Kostensenkungsverfahrens,
(6) Wirtschaftlichkeitsprüfung:
(7) Gesamtbetrachtung
(8) Aufforderung zur Kostensenkung (nicht zum Umzug!)
2. Heizkosten
- Ermittlung der Heizkostenrichtwerte
- Besonderheiten des Einzelfalls, die ein Überschreiten der Heizkostenrichtwerte rechtfertigen:
(1) bauliche Kriterien
(2) subjektive Kriterien - Übergangszeitraum
- einmalige Heizkosten
3. Kosten der Unterkunft und Heizung bei Wohneigentum
- Unterkunftskosten für selbst genutztes Wohneigentum
- Heizkosten
4. Zusicherung zum Wohnungswechsel
- allgemeine Zusicherung(en)
- Zusicherung bei trägerübergreifendem Wohnungswechsel
- Erforderlichkeit
- Umzugskosten
Die Teilnehmer konnten ständig Fragen zu Problemen der KdU stellen, die sie besonders interessieren.
Genauere Angaben findest du hier:
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