01. September 2016

Beim Erwerbslosenfrühstück Jörn Wunderlich zu Gast

Heute war MdB Jörn Wunderlich mit seinem Mitarbeiter Sven Merbeth
bei uns zu Gast. Es entspann sich zwischen den Erwerbslosen und dem MdB ein
interessanter Dialog über die verschiedenen Arten von Burka's, deren
Ursprung und dem Umgang mit anerkannten Asylbewerbern, die nun im SGB II
(Hartz IV) verankert werden.  

Spannend wurde es, als MdB Jörn Wunderlich
von einem Teilnehmer gefragt wurde, wie sich die Bundesregierung das
vorstellt, wenn arabische Frauen zur Bedarfsgemeinschaft gehören und diese
nach ihrer Religion sich um das häusliche Wohl sorgen und nicht um
Erwerbsarbeit. Die Frage war: Werden diese Frauen in diesem Falle  
sanktioniert wie das in den Jobcentern  bei der einheimischen Bevölkerung  
üblich ist oder wie will das Arbeitsministerium von Frau Nahles das lösen?  
Anzunehmen ist, dass den Frauen von ihren Jobcentern dann genauso
Sanktionen drohen, wie den einheimischen Frauen, wenn sie nicht jede
angebotene Erwerbsarbeit annehmen. Es sei denn, das Bundesministerium
erläßt still und heimlich wieder eine Durchführungsbestimmung, dass solche
Frauen außerhalb der Hartz IV-Gesetze stehen. Aber das wäre dann ungerecht.


Wir LINKEN und ganz besonders die LAG Hartz IV Sachsen sind gegen jede
Sanktion im SGB II. Vom Existenzminimum ist nichts zu kürzen, egal ob es
nun Asylbewerber oder Einheimische betrifft. Hier ergibt sich übrigens auch
für den MdB ein weites Betätigsfeld. Kinder aufzuziehen und Familienarbeit,
fordert den Frauen und manchmal auch den Männern sehr viel Engagement und
Arbeit ab und müßte viel mehr auch vom Staat beachtet und mit Erwerb eines
finanziellen Ausgleiches honoriert werden.

Vorschläge dafür aber bringt der
Ausschuss für Familie, Jugend, Senioren ein. MdB Jörn Wunderlich ist
Mitglied dieses Ausschusses und damit dafür prädestiniert. Es gibt ja schon
einige Vorschläge. Diese müssten viel mehr ausgebaut werden. Dafür bietet
das Bundestagswahlprogramm unserer Partei für 2017 viele Möglichkeiten.

Gudrun Schumann

Kommentare

Keine Kommentare zu diesem Beitrag

Hinterlassen Sie einen Kommentar