Aus unserer Mitgliederversammlung am 18.3.2013
Folgende Satzungsänderungen wurden beschlossen:
Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt (nicht wie bisher mindestens zweimal im Jahr).
Die Einladungsfrist zur Mitgliederversammlung beträgt 30 Tage (nicht wie bisher 14 Tage).
Die Wahlordnung unserer LAG wurde der Satzung der BAG Hartz IV angepasst:
Als Delegierte zu den Delegiertenversammlungen der BAG Hartz IV können nur Mitglieder der Partei DIE LINKE gewählt werden.
Bei der Problematik der Richtwertbestimmung der KdU ...
wurde die Verantwortung der Linksfraktionen der Kreistage und Räte kreisfreier Städte betont, denn Kreistage und Stadträte kreisfreier Städte beschließen die Durchführungsbestimmungen zu den KdU, die rechtskonforme Ermittlung der Angemessenheitswerte der KdU ist dabei der komplizierteste, aber auch folgenschwerste Bereich.
Dorothea Wolff informierte über ihren Änderungsantrag zum Entwurf der kommunalpolitischen Leitlinien.
Den Änderungsantrag findest du hier.
Das Positionspapier des BAG Hartz IV- Sprecherrates zum Wahlprogramm wurde kontrovers diskutiert:
Nicht alle Anwesenden hielten die Forderungen für realistisch.
Als Delegierter zur Delegiertenversammlung der BAG Hartz IV
wurde Steffen Klötzer gewählt,
Ersatzdelegierte sind
Ralf Becker und Ingo Kaiser.
Es gab keine weiblichen Bewerberinnen.
Beschlossen wurde ein Schreiben an die Sozialministerin von Sachsen ...
mit der Forderung, die im Bildungs- und Teilhabepaket festgelegte Lernförderung wie im Bundesland Nordrhein-Westfalen zu erweitern auf Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzungsgefährdet sind.
Die Anwesenden wurden gebeten, Betroffene und politisch Engagierte anzuregen, Briefe mit dieser Forderung an die Sozialministerin Sachsens zu schreiben.
Der Wortlaut des Briefes ist hier zu finden.
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