19. January 2013

Aus der Weiterbildungsveranstaltung unseres Arbeitskreises KdU am 19.1.2013

RA Silke Brewig-Lange

  1. Hans-Jürgen Muskulus,
    wissenschaftlich-parlamentarischer Berater der Landtagsfraktion, informierte, dass die sächsische Regierung den Entwurf der "Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch" wegen massiver Beanstandungen zurückgezogen und Überarbeitung zugesichert hat. Insbesondere hatte es harte Kritik an der Genehmigungsfähigkeit von Pauschalen der KdU im Zusammenhang mit der geplanten Satzungsermächtigung gegeben: Es wird befürchtet, dass Pauschalen so niedrig angesetzt werden, dass Ghettobildungen unvermeidlich sind, obwohl der Gesetzgeber dies untersagt hat (§ 22 a, Abs.3, Nr.4 SGB II).
  2. Dr. Mathias Wagner, Mitarbeiter des Mietervereins Dresden und Umgebung, referierte über die Aufstellung von Mietspiegeln. Besonders interessant war dabei die Merkmalbeschreibung der Arten des Wohnungsstandards. Bekanntlich haben Hartz IV-Empfänger nur Recht auf Wohnungen des unteren Standards, dürfen aber nicht auf Wohnungen des untersten Standard verwiesen werden. Die Abgrenzung vom untersten Standard ist durch höchstrichterliche Urteile vorgegeben (Außentoilette oder fehlendes Bad oder Ofenheizung), nicht aber die Abgrenzung vom mittleren Standard.
  3. RA Silke Brewig-Lange
    erläuterte wichtige Kriterien für rechtskonforme Mietwertermittlungen als Grundlage für die Bestimmung der KdU- Angemessenheitswerte und kritisierte davon ausgehend die Mietwerterhebung der kreisfreien Stadt Chemnitz. Für die Ermittlung der Angemessenheitswerte sind von der höchstrichterlichen Rechtsprechung folgende Schritte vorgegeben:

    1. Feststellung einer abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und eines angemessenen Wohnungsstandards,
    2. Bildung eines räumlichen Vergleichsmaßstabes,
    3. Ermittlung der Kosten für eine angemessene Wohnung auf dem für den Hilfebedürftigen maßgeblichen Wohnungsmarkt,
    4. Prüfung, ob die abstrakt angemessenen Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt überhaupt angemietet werden können.

Diese Schritte sind so lange zu durchlaufen, bis die Forderung in Punkt 4 erfüllt ist . (BSG-Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R)

 

mehr siehe Homepage RA Silke Brewig-Lange, Chemnitz

http://www.ra-brewig-lange.de/aktuell/index.html

 

 

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