22. November 2012

Aus der Sitzung des Sprecherrates der LAG am 22.11.2012

Unsere Forderung: Lernförderung im Bildungs- und Teilnahmepaket nicht nur für Versetzungsgefährdete!

In seiner letzten Sitzung hat der Sprecherrat der LAG beschlossen, sich mit diesem Antrag an die sächsische Sozialministerin Christine Clauß zu wenden und die Landtagsfraktion der LINKEN, die Linksfraktionen der Kreise und kreisfreien Städte sowie den Präsidenten des Sächsischen Landkreistages um Unterstützung zu bitten. Dabei verweisen wir auf eine Anordnung des Sozialministeriums von Nordrhein-Westfalen: Nach einer Einzelfallprüfung soll in ihrem Bundesland im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets allen Schülerinnen und Schülern Lernförderung gewährt werden, wenn Aussicht besteht, dass sie durch diese Lernförderung ein höheres Lernniveau erreichen können. Das würde der Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Schülerinnen und Schüler dienen, sie erhielten günstigere Aussichten auf dem Ausbildungsmarkt und der weiteren Entwicklung im Beruf, und sie würden ihre Chancen verbessern, später ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.

zum Brief an die Sozialministerin

Am 18. Dezember erhielten wir Antwort aus dem Sächsischen Sozialministerium:

  • Eine Erweiterung der Lernförderung wie in NRW wird zunächst abgelehnt, die Referatsleiterin teilt aber mit, dass diskutiert wird, wie der unbestimmte Rechtsbegriff "wesentliches Lernziel" auszulegen sei, dass sich die Sozialministerkonferenz im November 2012 nicht auf eine einheitliche Auslegung einigen konnte, dass auch der Freistaat Sachsen Interesse an einer vernünftigen Umsetzung hat und sich an der Diskussion beteiligt.

zum Brief des Sozialministeriums

Aus unserer Antwort vom 31.12.2012 an das Sozialministeriums :

  • Natürlich setzen wir uns für eine weite Auslegung des Begriffes "wesentliches Lernziel" ein.
  • Unsere Begründung: Ein Großteil der Schüler an allgemeinbildenden Schulen besucht Lernförderkurse, Hartz IV-Familien fehlt aber das Geld für die Bezahlung privater Förderstunden, denn diese Leistung ist in den Regelbedarfen nicht vorgesehen. Deswegen ist uns die Einschränkung auf eine Versetzungsgefährdung unverständlich, wir halten sie für unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten menschenwürdigen Existenzminimum.

zu unserem 2. Brief an das Sozialministerium

Antworten auf unsere Bitten um Unterstützung:

  • Der Sächsische Landkreistag steht kritisch zu unserem Antrag. Begründung: "Es kann nicht Aufgabe des Bildungs- und Teilhabepakets sein, Probleme der schulischen Bildung in den Rechtskreis des SGB II und SGB XII zu verschieben"
  • Die Fraktion DIE LINKE des Sächsischen Landtages bereitet einen Antrag vor mit der Forderung, wie in NRW zu verfahren.
  • Der Landeselternverband hat Unterstützung zugesagt.
  • Das Sozialforum Göltzschtal hat einen Brief mit gleichlautenden Forderungen an das Sächsische Sozialministerium gesandt.
  • Die Kreistagsfraktion der LINKEN des Landkreises Görlitz hat ebenfalls einen Brief mit gleichlautenden Forderungen an das Sächsische Sozialministerium gesandt.

Wir bitten unsere Leser: Unterstützt den Antrag unseres Sprecherrates! Beteiligt euch an der Diskussion um die Ausweitung der Lernförderung, damit Kindern aus Hatz IV-Familien etwas mehr Chancengleichheit ermöglicht wird!

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