03. August 2015

Asyl ist ein Menschenrecht

Die neuerlichen Flüchtlingsströme schaffen auch bei sozial Benachteiligten Unsicherheiten und Ängste: Müssen wir uns bedroht fühlen durch Gewalt und Schlägereinen in und bei Asylbewerberunterkünften? Müssen wir fürchten, dass die Aussicht auf eine Erwerbsarbeit nun weiter sinkt? Werden wir in Tafeln und Suppenküchen künftig weniger erhalten?

Die Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV wertete auf ihrem Treffen am 13. Juli unter anderem die letzte Bürgerversammlung des Sozialforums Göltzschtal aus, die sich dieser hochbrisanten Problematik gewidmet hatte.

Patrick Irmer, Politikwissenschaftler vom Sächsischen Flüchtlingsrat aus Dresden, hatte über wichtige internationale Rechtsvorschriften informiert und über die schwierigen Prozeduren des Asylverfahrens, über Asylbewilligungen, über Bedingungen für zeitweise Duldungen und über Unterbringungsvorschriften berichtet. So z.B. stehen einem Asylbewerber lediglich 6 m² Wohnfläche zu, einem Polizeihund hingegen 12 m². Internationale Abkommen verpflichten uns, Flüchtlingen zu helfen und ihnen ein faires Aufnahmeuntersuchungsverfahren zu sichern.

Die wichtigste Rechtsgrundlage für Asylbewilligungen ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1954, die als Reaktion auf den Holocaust des Zweiten Weltkrieges entstanden ist. Geschützt werden müssen dementsprechend Menschen, die in ihrem Land wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Menschen, denen Gefahr für Leib und Leben aus anderen Gründen droht, z.B. wegen Auflehnung gegen die gegenwärtige Regierung oder durch Kriege, erhalten dagegen nur einen niedrigeren Schutzstatus, z.B. nur eine zeitweilige Duldung.

In der anschließenden Diskussion setzten wir uns mit verbreiteten Vorurteilen auseinander: Die Kriminalitätsrate bei Ausländern und Asylbewerbern ist keinesfalls höher als bei Deutschen, und das, obwohl einige Rechtsverstöße Deutschen gar nicht möglich sind, z.B. der Verstoß gegen die Residenzpflicht. Es trifft auch nicht zu, dass nur reiche Ausländer als Flüchtlinge zu uns kommen: Das Geld für Flucht und Schleuser hat zumeist die Großfamilie oder das ganze Dorf gesammelt und den Unterstützten verpflichtet, einen Großteil seines künftigen Arbeitseinkommens in die Heimat zu überweisen. Bekämpft werden müssen die Fluchtursachen, nicht die Flüchtlinge: Kriege, Bürgerkriege, die Vernichtung der Lebensgrundlagen z.B. durch das Leerfischen der Meere und den Landraub durch reiche Industrieländer.

In unserer nächsten Zusammenkunft der Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV am 10. August wollen wir Möglichkeiten beraten, Flüchtlingen zu helfen, sobald ihre Unterbringung ins Göltzschtal angewiesen wird.

nächste Veranstaltung

 

Kathrin Kosche, Dr. Dorothea Wolff

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