Antwort auf unseren Protest gegen die geplante Rechtsvereinfachung im SGB II
Die Regionalgruppe Vogtland der LAG Hartz IV berichtet:
Auf unseren Protestbrief an das Sächsische Sozialministerium (siehe unsere Information vom 23.6.2014) erhielten wir heute Antwort:
In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung hat der Änderungsvorschlag, den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu streichen, nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und fließe somit nicht in die zukünftige Gesetzgebung ein.
Der ursprüngliche Vorschlag zur Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft soll modifiziert werden: Für Fälle, dass eine Einigung zwischen den Elternteilen über die Höhe des Anspruchs an der Regelleistung des Kindes nicht erfolgt, "ist eine entsprechende Regelung vorgesehen".
Der Gesetzesentwurf soll im September in den Bundestag eingebracht werden. Wir sollten ihn genau studieren und trotz der sich anbahnenden Mäßigung nicht mit Protesten sparen! Ab Januar 2015 sollen die Gesetzesänderungen wirksam werden.
Kathrin Kosche
Der Wortlaut des Briefes ist hier zu finden:
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