08. June 2018

Antrag an die Bundestagsfraktion der LINKEN zu den KdU

Die KdU-Richtwerte sind fast immer zuungunsten der Betroffenen von Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter kleingerechnet, ein Großteil der Klagen gegen KdU wird deshalb von den Gerichten für die Kläger positiv entschieden.

Seit Jahren bemüht sich die Bundesregierung um eine Neuregelung der Berechnung, die weniger "streitanfällig" ist. Zur Zeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Eckpunkte für eine solche Neuregelung.

Zum Hartz IV- und Sozialhilfe-Hearing unserer Bundestagsfraktion am 4. Juni in Berlin habe ich einen Antrag der LAG Hartz IV Sachsen überreicht: Die Fraktion möge den Diskussionsprozess der Arbeitsgruppe kritisch begleiten und Forderungen stellen! Vier Ansprüche habe ich schon einmal formuliert. Es können noch mehr werden!

Den Antrag könnt ihr hier lesen.

 

 

Antrag zur Bildung einer Expertengruppe der LINKEN, die die geplante gesetzlichen Neuregelung zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Rechtsbereich

SGB II und SGB XII kritisch begleitet und in der Partei kommuniziert

seit September 2017 tagt eine ASMK-Arbeitsgruppe mit dem Ziel, Eckpunkte für eine Änderung gesetzlicher Regelungen für die Ermittlung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung im Rechtsbereich SGB II und SGB XII zu erarbeiten. Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass die KdU-Angemessenheitsermittlung auch weiterhin in der Verantwortung der kommunalen Träger verbleiben wird.


Auch wenn die Ermittlung der KdU-Angemessenheitswerte weiterhin Angelegenheit der Landkreise und kreisfreien Städte und damit Ländersache bleibt, werden doch auch künftig für die gesamte Bundesrepublik einheitliche rechtliche Vorgaben gelten. Deswegen wäre zu wünschen, dass die Bundestagsfraktion der LINKEN in ihrer sozialen Verantwortung für sozial Benachteiligte auch für diesen Bereich ihren Einfluss geltend macht. Hilfreich wäre dabei z.B die Bildung einer Expertengruppe, die sich der Thematik annimmt.

Insbesondere sollte die Expertengruppe darauf hinwirken,

  • dass die Beschlussfassung der KdU-Angemessenheitswerte durch die Hauptorgane der kommunalen Träger, also durch Räte kreisfreier Städte und Kreisräte der Landkreise, erfolgen wird, nicht durch Vertreter der entsprechenden Verwaltungen,

  • dass für die Angemessenheitsermittlung Verfahren und Regeln bestimmt werden, die KdU-Richtwerte in einer Höhe gewährleisten, die ein menschenwürdiges Existenzminimum Wohnen tatsächlich ermöglichen,

  • dass für die Räte kommunaler Vertretungskörperschaften, die für die Beschlussfassung verantwortlich zeichnen und die in der Regel keine Fachexperten für dieses
    Gebiet sind, bereits in der Gesetzesvorsachrift hinreichende Bedingungen für ein sachgerechtes und faires Kontroll- und Wertungsverfahren vorgeschrieben werden,

  • dass auch für betroffene und interessierte Bürger Transparenz und Kontrolle der Ermittlung gesichert wird.


Die Expertengruppe könnte m.E. beim Sprecherbereich Soziales oder beim Sprecherbereich Kommunales der Bundestagsfraktion angesiedelt werden. Ich plädiere für eine Ansiedlung im Bereich Kommunales, da als entscheidende Akteure Stadträte kreisfreier Städte und Kreisräte der Landkreise, also Kommunalpolitiker, zu gewinnen sind. Außerdem sehe ich einen engen Bezug zur wohnungspolitischen konzeptionellen Arbeit der Bundestagsfraktion der LINKEN.

Begründung:

  • Die Kosten der Unterkunft im Rechtsbereich SGB II und XII bilden neben der Regelleistung einen erheblichen Bestandteil von Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter. Wichtig ist, Rechtsmängel bei der Ermittlung der Regelleistungen anzuprangern, mindestens genauso dringend sollte es für DIE LINKE sein, gegen rechtsfehlerbehaftete Ermittlungen der KdU-Angemessenheitswerte vorzugehen, in deren Folge Betroffenen nicht einmal das zugesichert wird, was ihnen rechtlich zusteht.


  • Die Einflussnahme der LINKEN auf die Ermittlung von Regelleistungen ist besonders schwierig, da die Ermittlung durch staatliche Institutionen vorgenommen wird, die dem Einfluss der LINKEN im wesentlichen entzogen sind. Die KdU-Angemessenheitswerte hingegen sind durch kommunale Vertretungskörperschaften zu beschließen, in denen mindestens in den ostdeutschen Bundesländern sowohl in den Räten als auch bereits in den Vorentscheidungsgremien (in der Regel den Sozialausschüssen) LINKE mit Stimmrecht vertreten sind. Es sollte unbedingt erreicht werden, dass sich die Vertreter der LINKEN in diesen Gremien für eine verantwortungsbewusste Kontrolle der Ermittlungsmaterialien und für die Durchsetzung rechtskonformer Verbesserungen der Verwaltungsvorlagen einsetzen. Dafür müssten in der anstehenden Gesetzesänderung optimale Bedingungen durchgesetzt werden.



  • Eine systematische kritische Begleitung des Prozesses der Gesetzesneuregelung durch Vertreter und/oder Beauftragte der Linksfraktion des Bundestages, idealerweise durch ein von der LINKEN zu gewinnendes Expertengremium, sollte dafür vorgesehen werden.



  • Die Verhinderung von kleingerechneten KdU-Angemessenheitswerten durch Vertreter der LINKEN wäre ein Beitrag, die Wirkungsmacht der LINKEN zu erhöhen!

 

Dr. Dorothea Wolff

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