02. March 2017

Angemessenheit für Unterkunft und Heizung (KdU) verantworten die Bundesländer

Ein zerlesenes Zeitungsschnipsel aus der sozialistischen Tageszeitung "Neues Deutschland" zeigt Udo Wolf (SPD) im Interview. (visuell barrierefrei)

"Die SPD hat noch viel mit sich selbst zu tun"


Dies ist der Titel eines Interviews mit Udo Wolf (SPD) mit der sozialistisch orientierten Tageszeitung „Neues Deutschland“ vom 25./26.02.2017.


Udo Wolf sagt im Interview zum Problem der Armutsbekämpfung: "Wir haben auf Landesebene nur begrenzte Möglichkeiten, materiell gegenzusteuern, weil die Hartz IV-Sätze und viele andere entscheidende Dinge auf Bundesebene festgelegt werden."


Was die Hartz IV-Sätze betrifft, stimmt das nur zum Teil: Die Höhe der Regelleistungen und der Mehrbedarfe werden durch Bundesgesetz bestimmt, nicht aber die Angemessenheitswerte für Unterkunft und Heizung, dafür sind die Länder verantwortlich. In Flächenländern sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, in Berlin hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales die Richtwerte für die Unterkunftskosten festgesetzt.


Besonders in Großstädten Deutschlands ist der Anteil der Kosten der Unterkunft und Heizung am Arbeitslosengeld II beträchtlich: in Berlin macht er derzeit für einen Einpersonenhaushalt die reichliche Hälfte von Hartz IV aus, für Alleinerziehende mit einem Kind bis sechs Jahre mehr als ein Drittel!


Das Problem: ein Großteil der KdU-Angemessenheitswerte sind rechtsfehlerhaft zu niedrig, Klagen Betroffener dazu sind häufig erfolgreich. Aber die meisten Hartz IV-Empfänger wissen nicht, dass ihnen eigentlich höhere Beträge für die KdU möglich wären. In Ländern, in denen DIE LINKE an der Regierung beteiligt ist, sollte sie dafür sorgen, dass die KdU-Angemessenheitswerte nicht durch Missachtung geltender Rechtsvorschriften zu niedrig festgelegt werden. Für diese Länder dürfte nicht die Devise gelten: Wir nehmen Kosten für verlorene Gerichtsprozesse in Kauf, weil das für uns noch billiger ist als die Zahlung der Landesanteile für rechtmäßig ermittelter KdU-Angemessenheitswerte. Wenn DIE LINKE einerseits permanent fordert, dass Hartz IV weg muss (was ja richtig ist) und andererseits nichts dagegen unternimmt, dass KdU-Angemessenheitswerte für Hartz IV-Betroffene und Sozialhilfeempfänger häufig zu niedrig bestimmt werden, passt das nicht zusammen.


Dr. Dorothea Wolff



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