5. KdU-Weiterbildung für Mitglieder der Linksfraktionen sächsischer Kreistage und kreisfreier Städte am 14.02.2015
Der Erlass von Verwaltungsvorschriften zu den Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Betroffene ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die wichtigsten Vorschriften - die KdU-Angemessenheitskriterien gehören unbedingt dazu - sollten die Kreistage bzw. Räte kreisfreier Städte oder ihre durch die Hauptsatzung beauftragten Ausschüsse beschließen.
Für die Ermittlung der Angemessenheitskriterien gelten verbindliche Rechtsvorschriften: §§ 22 bis 22c SGB II und Urteile des Bundessozialgerichtes. Wir können aber davon ausgehen, dass diese Rechtsvorgaben vielfach missachtet werden: Die Verwaltungen müssen Geld sparen, Hartz IV-Bezieher haben keine Lobby, und die Ermittlungsmethodik ist reichlich kompliziert, so dass kaum ein Stadt- oder Kreisrat sich der Mühe unterzieht, sich in diese Problematik einzuarbeiten.
Das sollte aber für Linksfraktionen nicht zutreffen: Sie haben hier die Möglichkeit, Politik zu gestalten, und zwar zum Wohle von sozial benachteiligten Menschen. LINKE dürften nicht zulassen, dass Hartz IV-Empfängern nicht einmal das zugestanden werden soll, worauf sie ein Recht haben. Selbst wenn die Vertreter der Linksfraktionen für ihre sachlichen Argumente bei der Abstimmung im Kreistag, Stadtrat oder im Ausschuss keine Mehrheit erhalten, sollten sie alle weiteren Möglichkeiten nutzen, über Internet und über Hartz IV-Berater Betroffenen Mut zu Widerspruch und Klage zuzusprechen und ihnen notwendige Argumente zur Verfügung zu stellen.
Zum Inhalt der Weiterbildung verweisen wir auf das
das Grundlage unserer Ausführungen war.
Dr. Dorothea Wolff
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